11629/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12237/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Dazu verweise ich auf nachstehende, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelte Tabelle. Diese beinhaltet nur die Anzahl der von den Krankenversicherungsträgern geprüften Unternehmen.

Bundesland

Unternehmen

Burgenland

470

Kärnten

761

Niederösterreich

1.386

Oberösterreich

2.414

Salzburg

905

Steiermark

2.391

Tirol

1.735

Vorarlberg

958

Wien

2.495

Gesamt

13.515

 


Fragen 2 und 3:

Hinsichtlich der von den Krankenversicherungsträgern nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Zuschläge bzw. die Anzahl der davon betroffenen Arbeitnehmer verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8, hinsichtlich der von  Prüfern der Finanzverwaltung erfolgten Nachverrechnungen auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6.

Fragen 4 bis 6:

Diese Fragen sind aus Zuständigkeitsgründen durch die Frau Bundesministerin für Finanzen zu beantworten.

Frage 7:

Zu dieser Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes Zahlenmaterial übermittelt:

Bundesland

nachverrechnete Beiträge in €

Anzahl DienstnehmerInnen

Burgenland

6.050.960,73

3.926

Kärnten

12.041.821,44

5.966

Niederösterreich

23.005.176,43

17.982

Oberösterreich

46.789.338,76

19.220

Salzburg

6.592.883,84

3.741

Steiermark

18.879.314,38

10.819

Tirol

11.653.718,26

14.296

Vorarlberg

8.545.543,32

7.860

Wien

44.526.887,43

38.084

Gesamt

178.085.644,59

121.894

Frage 8:

Zu dieser Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes Zahlenmaterial übermittelt:


Bundesland

Verzugszinsen in €

Beitragszuschläge in €

Burgenland

316.427,14

0,00

Kärnten

1.059.586,56

0,00

Niederösterreich

2.148.789,25

0,00

Oberösterreich

8.173.724,56

26.802,26

Salzburg

720.318,12

28.185,93

Steiermark

2.160.985,83

112,68

Tirol

1.135.733,40

1.126,80

Vorarlberg

1.045.818,31

0,00

Wien

7.366.968,82

0,00

Gesamt

24.128.351,99

56.227,67

Zur Frage, welche Beiträge auch tatsächlich bezahlt werden, ist darauf hinzuweisen, dass die Sozialversicherung eine mehr als 99%ige Einbringlichkeit der Beiträge im Verhältnis zur Höhe der vorgeschriebenen Beiträge realisieren kann.

Frage 9:

Zu dieser Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträ-ger folgendes Zahlenmaterial übermittelt:

Bundesland

nachverrechnete Lohnsteuer

in €

Anzahl DienstnehmerInnen

Burgenland

386.123,97

396

Kärnten

1.112.036,70

678

Niederösterreich

3.575.072,45

2.289

Oberösterreich

10.001.982,61

4.483

Salzburg

1.331.444,72

1.160

Steiermark

3.273.059,86

2.396

Tirol

2.487.740,98

1.986

Vorarlberg

2.181.289,60

1.194

Wien

9.506.501,88

5.457

Gesamt

33.855.252,77

20.039

Fragen 10 und 11:

Aus meiner Sicht hat sich die „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) insgesamt bewährt. Diese Ansicht wird auch vom Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht (Vorlage vom 28. Juni 2012, Reihe Bund 2012/6) grundsätzlich geteilt. In dem erwähnten Bericht werden insbesondere die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, die Schaffung von administrativen Erleichterungen und Kostenentlastungen für Unternehmen durch einen statt bisher drei Prüfungsvorgänge, sowie die eindeutige Erhöhung des Mehrergebnisses gewürdigt. Der Rechnungshof hat anerkannt, dass mit der Schaffung der GPLA ein institutionenübergreifendes Verwaltungsreformprojekt in der Praxis umgesetzt werden konnte, das erhebliches Synergiepotential bietet.

Nun geht es darum, die Effizienz dieses Projektes weiter zu steigern und insbesondere im Vollzug durch die Krankenversicherungsträger und die Finanzverwaltung auch andere durch die GPLA angestrebte Synergieeffekte zu erreichen bzw. zu optimieren. Dazu hat der Rechnungshof eine Reihe von Empfehlungen, die je nach Bereich an die Krankenversicherungsträger, das BMF und/oder den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gerichtet sind, ausgesprochen.

Frage 12:

Zu dieser Frage hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes Zahlenmaterial übermittelt (angeführt ist lediglich die Anzahl der von den Krankenversicherungsträgern eingesetzten PrüferInnen):

Monat 2011

Anzahl der PrüferInnen nach Krankenversicherungsträgern

 

WGKK

KGKK

OÖGKK

VGKK

NÖGKK

SGKK

StGKK

TGKK

BGKK

VAEB

01

56

15

43

11,69

28

17

31

23

9

2,25

02

55

15

43

11,69

28

17

31

23

9

2,8

03

54

15

43

11,69

28

16

31

23

9

3

04

53

15

43

11,69

29

16

31

22

9

2,75

05

53

14

43

11,69

29

16

31

22

9

2,6

06

53

14

43

11,69

29

16

31

22

9

2,85

07

55

14

43

11,69

29

16

31

22

9

2,6

08

55

14

42

11,69

29

16

31

22

9

2,85

09

51

14

42

11,69

29

16

30

22

9

2,4

10

50

16

42

11,69

29

16

30

21

8

2,5

11

50

16

42

11,69

29

16

30

22

8

2,9

12

50

16

42

11,69

29

16

30

22

8

2,1