11630/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.08.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12359/J der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1:

3 Kursteilnehmer haben einen Polizeiaufnahmevorbereitungskurs bei dem Kursinstitut ERBIZ absolviert.

 

Frage 2:

Da die Unbescholtenheit eine Voraussetzung für eine Bewerbung bei der Polizei ist, geht das Arbeitsmarktservice davon aus, dass die 3 Kursteilnehmer diese Voraussetzung auch erfüllten.

2 Kursteilnehmer stehen kurz vor dem Aufnahmetest bzw. sollten diesen schon absolviert haben, der 3.Kunde hat unmittelbar nach Kursende ein Dienstverhältnis aufgenommen, sodass es nicht möglich war, den aktuellen Stand seiner Bewerbung bei der Polizei abzuklären.

 

Frage 3:

Siehe Beantwortung Frage 2

Fragen 4 und 5:

Dem Arbeitsmarktservice sind keine Umstände bekannt, die Anlass für eine Rückforderung gegeben hätten.