11638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.08.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0162-I/A/15/2012

Wien, am 7. August 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11886/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genoss/inn/en nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Meinem Ressort ist bekannt, dass manche Trinkjoghurts heimischer Firmen mit einem Fettgehalt von 0,1 % einen hohen Zuckergehalt aufweisen.

In Kooperation mit dem unabhängigen vorsorgemedizinischen Institut SPICAN (Special Institute for Preventive Cardiology and Nutrition) wurde ein Praxisleitfaden, der die im Handel erhältlichen  Produkte auf Milchbasis auflistet und Informationen zu deren Zucker- und Fettgehalt beinhaltet, erstellt. Diese „Milchliste“, die regelmäßig aktualisiert und auf der Homepage meines Ministeriums zum Download zur Verfügung gestellt wird, teilt auf Basis von wissenschaftlich fundierten Kriterien die Produkte in verschiedene Kategorien ein (ideal/die Orientierungskriterien erfüllend/die Orientierungskriterien teilweise erfüllend/die Orientierungskriterien nicht erfüllend) und stellt damit eine einfache Orientierungshilfe bei der Produktauswahl für Konsumentinnen und Konsumenten dar.

 

Die Milchliste” ist unter folgendem Link abrufbar:

http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/2/6/1/CH1047/CMS1313560634668/sipcan_ml_teil_1_produkte_zum_trinken_03.2012.pdf

 

 

Frage 2:

Ernährungsgesellschaften wie die Österreichische Gesellschaft für Ernährung empfehlen, dass die durchschnittliche Zuckeraufnahme zehn Prozent der täglichen Energiezufuhr nicht überschreiten sollte. Das entspricht bei einer Kalorienzufuhr von ca. 2000 Kcal (Orientierungswert für erwachsene Frauen mit geringer körperlicher Aktivität) einer Zuckermenge von 50-55 Gramm. Eine hohe Zufuhr an Zucker kann mit einer hohen Aufnahme an Kalorien korrelieren. Dies kann bei einer unausgewogenen Ernährungsweise und geringer körperlicher Betätigung zur Entstehung von Übergewicht, Adipositas und anderen ernährungsassoziierten Erkrankungen wie Diabetes Mellitus Typ 2 beitragen.

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass nicht ein einzelnes Lebensmittel oder eine bestimmte Lebensmittelgruppe dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass sich ernährungsmitbedingte Krankheiten entwickeln können, deren Entstehung zudem multifaktorielle Ursachen aufweisen. Wesentlich für ein langes Leben in Gesundheit ist die Ernährungsweise über längere Zeiträume betrachtet. Ein „Zuckergrenzwert“ für Lebensmittel ist daher weder sinnvoll noch notwendig. Bewusstseinsbildung, Angebotsoptimierungen und eine leicht(er) verständliche Produktdeklaration hingegen können dazu beitragen, die durchschnittlich als nicht optimal zu bezeichnende Ernährungsweise einer Vielzahl von Österreicherinnen und Österreichern mittelfristig und nachhaltig in Richtung einer alltäglichen gesundheitsförderlichen Ernährung zu verändern. Das habe ich mir auch zum Ziel gesetzt und als Grundstrategie, Planung- und Steuerungsinstrument sowie transparentes Darstellungswerk der Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen den nationalen Aktionsplan Ernährung ins Leben gerufen, welcher auch vom Ministerrat einstimmig angenommen wurde. Mit dem Aktionsplan bekam Österreich Anfang 2011 erstmals eine Ernährungspolitische Strategie. Die nationale Ernährungskommission wurde eingerichtet und dient als Beratungs- und Vernetzungsorgan. Auf etliche erfolgreich durchgeführte bzw. laufende Maßnahmen und Initiativen kann verwiesen werden. Erfreulicherweise sind im Sinne des „Health in all Policies“-Konzeptes nicht nur das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die Gesundheitsbehörden aktiv. Ich möchte hier als Maßnahmen des BMG nur einige anführen: Schulbuffet-Initiative, bundesweite Ernährungsberatung für Schwangere durch die Gebietskrankenkassen, Transfettsäuren-Verordnung oder die zwischen meinem Ressort und der Österreichischen Bäckerinnung vertraglich vereinbarte Salzreduktionsinitiative. Ein ausführlicher Maßnahmenüberblick findet sich im Anhang des nationalen Aktionsplans Ernährung, der auf der Homepage meines Ressorts abgerufen werden kann.

Im Zuge der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird zudem in den letzten Jahren dem Täuschungsschutz vermehrt Augenmerk geschenkt, im Codex wurde eine spezielle Arbeitsgruppe dafür eingerichtet und im Zuge des neuen wirkungsorientierten Unternehmenskonzepts der AGES wurde eine eigene Kompetenzstelle für Fragen des Täuschungsschutzes in der AGES implementiert.

 

 

Frage 3:

Eine Körperverletzung gemäß § 83 Strafgesetzbuch liegt mit Blick auf den Tatbestand der Gesundheitsschädigung nur dann vor, wenn eine Krankheit oder ein krankheitsähnlicher Zustand herbeigeführt wird; doch verweise ich darauf, dass die Zuständigkeit für Fragen des Strafrechts nicht in meinem Ressort liegt. Sofern die Angabe 0,1 % Fett wahrheitsgemäß ist, wird der Vorwurf einer Irreführung gemäß § 5 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) im Hinblick auf einen hohen Zuckergehalt gleichfalls nicht vorliegen können. Über die Nährwertdeklaration am Etikett, welche bei Produkten, die nährwert- oder gesundheitsbezogen ausgelobt werden, verpflichtend anzugeben ist, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über den Kalorien-, Fett- und Zuckergehalt informieren. Die Nährwertdeklaration wird mit Inkrafttreten der EU-Verbraucherinformationsverordnung für alle verpackten Lebensmittel verpflichtend (nicht nur für jene mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben). Dafür habe ich mich in Laufe der mehrjährigen Verhandlungen dieser Verordnung auf EU-Ebene auch immer wieder eingesetzt.

 

 

Frage 4:

Die Frage fällt nicht in meine Zuständigkeit. Hier ist auf das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu verweisen.

 

 

Frage 5:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 2 und 3.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass im Rahmen des nationalen Probenplans Lebensmittel einer laufenden amtlichen Kontrolle unterliegen, dabei werden auch Fragen der Irreführung grundsätzlich behandelt.


Frage 6:

Zunächst ist auf die Beantwortung zu Frage 3 zu verweisen. Weiters ist anzumerken, dass es am österreichischen Markt eine Vielzahl von Produkten dieser Kategorie gibt, die der regelmäßigen amtlichen Lebensmittelkontrolle unterliegen. Die in der Antwort zu Frage 1 erwähnte „Milchliste“ gibt einen guten Überblick über das aktuelle Angebot am Österreichischen Markt.

 

 

Frage 7:

Die Gentechnikfreiheit wird durch die Einhaltung der Anforderungen der „Richtlinie zur Definition der ‚Gentechnikfreien Produktion‘ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung“ des Österreichischen Lebensmittelbuches, IV. Auflage, durch die Unternehmer/innen gewährleistet. Sie unterliegen dabei der nach der Richtlinie vorgesehenen Kontrolle durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle sowie natürlich auch der amtlichen Kontrolle nach dem LMSVG.

 

Link zur Richtlinie: http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/4/0/0/CH1267/CMS1201862973664/gentechnikfrei_rl.pdf