11641/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.08.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0164-I/A/15/2012

Wien, am 7. August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11965/J der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich darf ich zu der in der Anfrage angesprochenen Problematik Folgendes festhalten:

 

Wie ich auch bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 7607/J vom 28. März 2011 ausgeführt habe, fallen nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes unter den Kompetenztatbestand „Gesundheitswesen“ die Angelegenheiten der Volksgesundheit, d.h. die Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung (siehe z.B. VfSlg 3650, 4609). Nicht hiezu zählen Maßnahmen, mit denen eine für eine bestimmte andere Kompetenzmaterie allein typische Gefahr bekämpft wird (siehe z.B. VfSlg 3650, 7582 und 8035).


Fragen nach einem Gesundheitsrisiko, das mit sog. „Energiesparlampen“ (Kompakt-Leuchtstofflampen) verbunden sein soll, betreffen nun eine von einem bestimmten Produkt allenfalls ausgehende typische Gefahr für die Gesundheit, sie fallen nach dem verfassungsrechtlichen allgemeinen Inhalt des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen nicht in mein Ressort.

 

Im Hinblick darauf kann ich aus der Sicht meines Ministeriums Folgendes anmerken:

 

Fragen 1 und 2:

Angaben über Verkaufszahlen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Frage 3:

Meinem Ressort liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.

 

Fragen 4 bis 6:

Es gibt zahlreiche Studien, in denen die Zusammenhänge zwischen der Einwirkung von kurzwelligem Licht und dem Schlaf erforscht wurden. Dabei haben sich positive wie negative Effekte ergeben; allen diesen in den Studien festgestellten Effekten ist aber gemeinsam, dass sie unter speziellen Versuchsbedingungen auftraten, die mit der im Alltag üblichen Verwendung von Lampen nichts zu tun haben und den Schluss zulassen, dass der Alltagsgebrauch von Kompakt-Leuchtstofflampen für das Schlafverhalten ohne Bedeutung ist. Im Übrigen sind Kompakt-Leuchtstofflampen

in nur geringem Ausmaß für die Exposition gegenüber Blaulicht verantwortlich.

 

Fragen 7 und 8:

Es liegen keine genauen Angaben über die unter realistischen Nutzungsbedingungen auftretenden Konzentrationen der genannten Stoffe vor. Alle diese Stoffe treten auch aus vielen anderen Konsument/inne/enprodukten aus, sodass sie regelmäßig in Messserien von Innenräumen nachgewiesen werden. Eine akute Gesundheits-gefährdung lässt sich aus den vorhandenen Daten nicht ableiten.

 

Fragen 9 bis 11:

Der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Kommission "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) beschäftigt sich seit fast 10 Jahren mit den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Kompakt-Leuchtstofflampen und hat in zwei Gutachten 2009 und 2012 die Unbedenklichkeit festgestellt.

Die beiden Gutachten sind öffentlich bekannt gemacht worden und stehen damit allen Interessierten zur Verfügung.

 

Fragen 12 und 13:

Es erfolgte keine derartige Beauftragung, ich verweise auf die Einleitung


Fragen 14 bis 16:

Hinsichtlich der fachgerechten Entsorgung verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 11889/J.

 

Fragen 17 bis 21:

Es liegt bis dato kein Beweis dafür vor, dass Energiesparlampen ein relevantes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen, für ein Verkaufsverbot besteht somit kein Anlass.

 

Frage 22:

Leuchtstofflampen werden in Form von Leuchtstoffröhren seit Jahrzehnten in Krankenhäusern, Ambulanzen usw. eingesetzt, ohne auch nur jemals einen Anhaltspunkt für ein allfälliges Krebsrisiko gegeben zu haben.

 

Frage 23:

Die derzeit in Österreich bestehende Erfassung und Auswertung von Krebsfällen erfolgt anonym. Es ist daher nur möglich, die Zahl der in einem Jahr stationär neu erfassten Krebsfälle der Zahl der im selben Zeitraum an Krebs Verstorbenen gegenüberzustellen. Die diesbezüglichen Daten können der beiliegenden Tabelle entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.