11648/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.08.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0174-I/A/15/2012
Wien, am 7. August 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12032/J des Abgeordneten Harald Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die im Zeitraum 1.1. bis 15.6.2012 ausbezahlten Förderungsbeträge im Sinne der Anfrage sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
AIDS-Hilfe Kärnten € 70.117,02
AIDS-Hilfe Steiermark € 143.866,32
AIDS-Hilfe Vorarlberg € 99.479,70
AIDS-Hilfe Oberösterreich € 166.417,14
AIDS-Hilfe Salzburg € 150.039,78
AIDS-Hilfe Tirol € 109.508,46
AIDS-Hilfe Wien € 584.509,92
Unterstützungsfonds für HCV-Infizierte € 436.500,--
Unterstützungsfonds für HIV-Infizierte € 134.954,28
Verein ZOOM-Kindermuseum € 50.000,--
Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit € 65.000,--
Zentrale Arbeitsgemeinschaft österr. Rinderzüchter (ZAR) € 24.406,53
Bundesverband des österr. Bergrettungsdienstes € 20.000,--
Verein „Tierschutz macht Schule“ € 132.500,--
Privatstiftung Gut Aiderbichl (Affenhaus Gänserndorf) € 82.500,--
Frage 2:
Förderungen werden nur aufgrund eines konkreten Förderungsansuchens gewährt. Derzeit liegen dem Bundesministerium für Gesundheit zwar einige Förderungs-ansuchen für das Jahr 2013 vor, eine Entscheidung über diese Ansuchen wurde jedoch noch nicht getroffen.
Frage 3:
Im Bundesministerium für Gesundheit werden NGOs als selbständige Rechtsträger verstanden, die nach ihren Statuten gemeinnützige Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinn gerichtet sind.
Frage 4:
Der Zweck, für den um Förderung angesucht wird, muss in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallen. Die Kosten von Projekten, die gefördert werden sollen, müssen angemessen und nachvollziehbar sein. Im Übrigen müssen neben der budgetären Bedeckung der beantragten Förderung im Bundes-ministerium für Gesundheit die Voraussetzungen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 317/2009, vorliegen.