11649/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.08.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0175-I/A/15/2012

Wien, am 7. August 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12047/J der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass ich zur gegenständlichen Anfrage auch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft um Stellungnahme ersucht habe, deren Äußerung fließt in die folgende Beantwortung – insbesondere bezüglich der gewünschten Daten – ein.

 

Fragen 1 und 3:

Dazu wurden mir von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft folgende Zahlen zur Verfügung gestellt:

 

Vom Kostenanteil befreit waren in den Jahren

2009: 22.810 Personen,
2010: 22.376 Personen,
2011: 21.887 Personen.


Detailauswertung 2009:
cid:2__=4EBBF0AADFDFF1338f9e8a93df93869@svagw.at

Detailauswertung 2010:
cid:3__=4EBBF0AADFDFF1338f9e8a93df93869@svagw.at

Detailauswertung 2011:
cid:4__=4EBBF0AADFDFF1338f9e8a93df93869@svagw.at



Abgelehnt wurden in den Jahren
2009: 591 Anträge,
2010: 621 Anträge,
2011: 651 Anträge.

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sah sich jedoch nicht in der Lage, die Daten betreffend der Zahl der Mitarbeiter/innen ihrer Versicherten in ihrer Gesamtheit zu erheben, da diese Information für die Vollziehung der Sozialversicherung der Gewerbetreibenden nicht von Relevanz ist. Statistiken über die Unternehmensgröße (EPU, KMU) liegen der Anstalt daher nicht vor.

 

Frage 2:

Eine Auswertung zu dieser Frage ist nach Angaben der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft nicht durchführbar. Auch mir liegen dazu keinerlei Informationen vor.

 

Fragen 4 und 6:

Dazu wurden mir von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft folgende Zahlen zur Verfügung gestellt:


Vom Kostenanteil befreit waren in den Jahren
2009: 5411 Personen,
2010: 5534 Personen,
2011: 5818 Personen.

Detailauswertung 2009:
cid:5__=4EBBF0AADFDFF1338f9e8a93df93869@svagw.at



Detailauswertung 2010:
cid:6__=4EBBF0AADFDFF1338f9e8a93df93869@svagw.at


Detailauswertung 2011:
cid:7__=4EBBF0AADFDFF1338f9e8a93df93869@svagw.at

Abgelehnt wurden in den Jahren
2009: 89 Anträge,
2010: 91 Anträge,
2011: 96 Anträge.

Frage 5:

Eine Auswertung zu dieser Frage ist nach Angaben der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft nicht durchführbar. Auch mir liegen dazu keinerlei Informationen vor.

 

Fragen 7 und 8:

Dazu hat die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Folgendes berichtet:

 

„Aus der SVA-Richtlinie über die Befreiung von der Kostenbeteiligung 2004 (in der Fassung der 2. Änderung 2011) in Verbindung mit der Richtlinie des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die Befreiung von der Rezeptgebühr 2008 ergibt sich, dass Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Entrichtung eines Kostenanteils befreit werden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine länger dauernde medikamentöse Behandlung notwendig ist, die im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Versicherten eine nicht zumutbare Belastung mit Kostenanteilen zur Folge hätte.“

 

Diese Ausführungen entsprechen den rechtlichen Vorgaben. Die konkrete Vollziehung dieser Regelung obliegt der Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Selbstverwaltung.

 

Frage 9:

Gemäß § 43 Abs. 2 GSVG dürfen die Mittel der gesetzlichen Sozialversicherung unter anderem für Aufklärung und Information der Versicherten verwendet werden. Es ist somit im Rahmen der bereits in Beantwortung der Fragen 7 und 8 angesprochenen Selbstverwaltung Aufgabe der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, ihre Versicherten über für deren Versicherungsverhältnis (insbesondere den Beitrags- und Leistungsbereich) relevante Themen zu informieren.

 

Die Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat nach eigenen Angaben bezüglich der Möglichkeit einer Befreiung von der Entrichtung von Selbstbehalten eine Informationsoffensive gestartet. Bei Versicherungsbeginn erhalten alle neuen Versicherten umfangreiches Informationsmaterial. In den Informationen findet sich auch ein Hinweis auf die Möglichkeiten der Befreiung vom Kostenanteil, unter anderem auch bei einem geringen Familieneinkommen. Darüber hinaus wird dieses Thema regelmäßig in der Zeitschrift „SVA aktuell“ (zuletzt in der Ausgabe 1/2012) behandelt, auch auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird darauf eingegangen.

Vor kurzem wurde eine spezielle Broschüre für Kleinstunternehmen und Ein-Personen-Unternehmen aufgelegt, in der ebenfalls auf die Befreiungsmöglichkeiten hingewiesen wird.