11651/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11826/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Zum Stichtag 1. Mai 2012 lautet die Anzahl der Bediensteten, die Anspruch auf Abfertigung gemäß § 84 VBG haben bzw. dem BMSVG unterliegen, wie folgt:

 

Bereich

Abfertigung alt

Abfertigung neu

Gesamtressort

416

377

Kabinett des Herrn Bundesministers

2

16

Nachgeordnete Dienststellen (Arbeitsinspektorate, Bundessozialamt)

276

215

 

Frage 3:

Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgeschlossen.

 

Fragen 4 und 5:

Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.

 

Frage 6:

Basierend auf einer Auswertung der ausgezahlten Beträge für Abfertigungen der letzten sechs Jahre erfolgte eine Hochrechnung. Demnach wird im Rahmen der Budgetplanung für das Finanzrahmengesetz für die Jahre 2013 bis 2016 mit einem Betrag von jährlich 150.000,-- € für die „Abfertigung alt“ kalkuliert. Für das Jahr 2017 sind noch keine Prognosen möglich.