11652/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11839/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) zahlt einen Zuschuss in der Höhe der Hälfte der monatlich zu zahlenden Versicherungsprämie für Bedienstete, die eine Auslands-Gruppenversicherung (kollektive Krankenversicherung) bei einer bestimmten Versicherungsanstalt abgeschlossen haben.
Die Auslands-Gruppenversicherung wurde seitens des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten für die Bediensteten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland abgeschlossen. Auf Grund einer Vereinbarung dürfen dieser Versicherung auch die Bediensteten des BMASK, die an der Ständigen Vertretung in Brüssel bzw. die Attachés des BMASK, die an den Österreichischen Botschaften tätig sind, beitreten.
Für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte besteht die Möglichkeit einer Prämienrückerstattung für Amts-, Organ- und Dienstnehmerhaftpflichtversicherungen.
Zusätzlich gibt es für alle Bediensteten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Möglichkeit, einen Bezugsumwandlungsvertrag für zukunftssichernde Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a Einkommensteuergesetz 1988 abzuschließen.
Fragen 3 und 4:
Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden Beiträge zur Bundespensionskasse bezahlt.
Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Beamte und Beamtinnen ab dem Geburtsjahrgang 1955 sowie für Vertragsbedienstete vor (§ 22a Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 78a Vertragsbedienstetengesetz 1948).
Frage 5:
Die Kosten für die Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse betrugen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Zentralleitung, Bundessozialamt und Arbeitsinspektorate) in den letzten drei Jahren:
2009: € 434.844,46
2010: € 460.832,85
2011: € 484.457,38
Die Kosten für Aufwandersatz für Amts-, Organ-, Dienstnehmerhaftpflichtversicherung (Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsvertrauenspersonen) betrugen
2009 bis 2011: pro Jahr € 34,--
Die Kosten für Zuschüsse zur kollektiven Krankenversicherung (Auslands-Gruppenversicherung) betrugen
2009: € 2.604,--
2010: € 2.495,50
2011: € 1.392,--
Fragen 6 bis 9:
Die Dienstgeberbeiträge meines Ressorts zur Pensionskasse werden generell nur für Bundesbedienstete gezahlt.
In die Auslands-Gruppenversicherung können auch Kinder der Auslandsbediensteten miteinbezogen werden. Dies war jedoch in den Jahren 2009 bis 2011 im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht der Fall.