11655/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die GZ. BMVIT-9.500/0020-I/PR3/2012
Präsidentin des Nationalrats DVR:0000175
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete hat am 12. Juni 2012 unter der Nr. 11815/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das Tochterunternehmen „ACG-International“ der Austro Control (vormals CAPS Projektservice GmbH) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche Rechtsform hat die „ACG-International“?
Die Rechtsform der Austro Control GmbH International ist eine GmbH.
Zu Frage 2:
Ø Wie hoch ist das Eigenkapital der „ACG-International“?
Das Eigenkapital beträgt € 52.605,88 zum 31.12.2011.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Über welche gewerberechtliche Bewilligungen verfügt die „ACG-International“?
Ø Wer ist der gewerberechtliche Geschäftsführer der „ACG-International“?
Die ACG GmbH international verfügt derzeit über keine gewerberechtliche Bewilligung und demnach auch über keinen gewerberechtlichen Geschäftsführer.
Zu Frage 5:
Ø Wie ist die Zeichnungsberechtigung der Geschäftsführer der „ACG-International“ geregelt?
Die ACG GmbH international wird entweder durch ihre Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Zu Frage 6:
Ø Über wie viele Mitarbeiter/innen verfügt die „ACG-International“?
Die Austro Control GmbH International verfügt über keine fix angestellten Mitarbeiter.
Zu den Fragen 7, 8 und 13:
Ø Zu welchen Konditionen und in welchem Umfang (Stunden pro Jahr) werden für die Wahrnehmung der Tätigkeiten der „ACG-International“ Mitarbeiter/innen der Austro Control, insbesondere aus dem behördlichen Bereich herangezogen?
Ø Ist die Überlassung von Arbeitskräften bzw. deren Kapazität zwischen der Austro Control und der „ACG-International“ vertraglich geregelt?
Ø Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen die Leistungen der „ACG-International“ in Anspruch nehmen, nicht besser gestellt werden als Unternehmen, die sich nicht der „ACG International“ bedienen?
Leistungen von Mitarbeiter/innen der Austro Control GmbH werden grundsätzlich immer, auch gegenüber Tochterunternehmen, zu marktüblichen Konditionen verrechnet.
Diese Leistungen können nur im eingeschränkten Umfang des § 2 Abs. 4 letzter Satz des ACG-Gesetzes zur Verfügung gestellt werden. Diese Bestimmung besagt, dass durch die Erbringung dieser Leistungen die übertragenen Aufgaben des § 2 Abs. 1 bis 3 nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Zu Frage 9:
Ø Wie lauten die Regressmöglichkeiten der ACG-International“ gegenüber der Mütter für den Fall, dass vereinbarte resp. benötigte Kapazitäten nicht zur Verfügung gestellt werden?
Es gibt keine Regressmöglichkeiten.
Zu Frage10:
Ø Welcher Jahresumsatz wurde für 2012, 2013 und 2014 dem Businessplan der „ACG International“ zu Grunde gelegt?
Gemäß Businessplan der Austro Control GmbH international wurden adäquate Jahresumsätze der Planung zu Grunde gelegt.
Zu Frage 11:
Ø Ab wann wird mit welchem Gewinn vor Steuern gerechnet?
Das Unternehmen ist grundsätzlich gewinnorientiert ausgerichtet.
Zu Frage 12:
Ø Welche Verwendung dieses Gewinns wird seitens der Austro Control beabsichtigt?
Dies ist eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung.