11656/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die GZ. BMVIT-9.500/0021-I/PR3/2012
Präsidentin des Nationalrats DVR:0000175
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete hat am 12. Juni 2012 unter der Nr. 11816/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Untätigkeit des BMVIT/OZB und der Austro Control bezüglich der Verlautbarung von Verordnungen und Informationen zu den mit 8.4.2012 wirksam gewordenen EU-Bestimmungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Weswegen wurde vom BMVIT als zuständiger Behörde die von der Austro Control angekündigte Inanspruchnahme der "opt out"-Möglichkeit - wie in der Anfragebegründung dargestellt - unterlassen oder verabsäumt?
Das BMVIT hat ordnungsgemäß eine Mitteilung gemäß Artikel 12 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 an die Europäische Kommission und an die Europäische Agentur für Flugsicherheit vorgenommen.
Zu den Fragen 2, 3 und 4:
Ø Hat die Austro Control mit ihrer Ankündigung ihre Zuständigkeit überschritten?
Ø Wenn ja, warum?
Ø Wenn nein, weswegen nicht?
Die Austro Control ist befugt, interessierte Personen über ihren Wirkungsbereich betreffende Tatsachen zu informieren.
Zu Frage 5:
Ø Wussten Sie vorab von der Ankündigung der Austro Control und wenn ja, waren Sie mit dieser Vorgangsweise einverstanden?
Die gegenständliche Information wurde laut Auskunft meines Ressorts von der Austro Control vorab mit dem BMVIT abgestimmt.
Zu Frage 6:
Ø Weswegen wurde von der OZB oder der Austro Control anders als beispielsweise vom Luftfahrtbundesamt verlautbart, kein Hinweis auf die nach dem 8. April 2012 geltenden Rechtsgrundlage im Bereich Flugbetrieb gegeben?
Für eine derartige Verlautbarung besteht kein Anlass, da die angekündigten neuen Regeln im Bereich Flugbetrieb noch nicht erlassen worden sind.
Zu Frage 7:
Ø Werden Sie veranlassen, dass sowohl die OZB als auch die Austro Control im Sinne eines dienstleistungsorientierten Behördenverständnisses ihren öffentlichen Auftritt verbessert, etwa durch zeitnahe Informationen und entsprechende Ausdrucksweise im Schriftverkehr?
Beide Behörden zeichnen sich durch ein in hohem Maße dienstleistungsorientiertes Behördenverständnis aus.