11657/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0022-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete hat am 12. Juni 2012 unter der Nr. 11817/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend zahlreiche Ungereimtheiten hinsichtlich der erstmaligen Ernennung von Flugmedizinern sowie die Verlängerung der Ernennung von Flugmedizinern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Ø  Auf Grund welcher Unterlagen wurde Herr Dr. Athanassios Kalliontzis rückwirkend mit 16.1.2012 zum Flugmediziner der Klasse 2 ernannt?

Ø  Wer hat diese Unterlagen geprüft?

Ø  Wie wurde sichergestellt, dass Herr Dr. KöstIer auf Grund seiner offenkundigen Befangenheit (für das BMVIT stellt schon die bloße Bekanntschaft einen Befangenheitstatbestand dar) in das Ernennungsverfahren für Herrn Dr. Athanassios Kalliontzis nicht eingebunden war?


Die Ernennung sowie das Prüfungsverfahren erfolgten nach entsprechenden Regelungen (LFG, ZLPV) sowie den anzuwendenden Verfahren durch die zuständige Behörde. Eine rückwirkende Ernennung ist nicht erfolgt.

 

 

Zu den Fragen 4 und 6:

Ø  In welcher Form wurde der Vorgang vom BMVIT aufsichtsbehördlich überwacht und gebilligt?

Ø  Wurde das BMVIT als Aufsichtsbehörde mit diesem Ernennungsverfahren befasst?

 

Das Verfahren wurde selbständig von der dafür zuständigen Behörde Austro Control durchgeführt.

 

 

Zu den Fragen 5, 8, 9 und 11:

Ø  Weswegen wurde Herr Dr. Athanassios Kalliontzis verglichen mit dem Verfahren bei Dr. Metzger überfallsartig zum Flugmediziner der Klasse 2 ernannt?

Ø  Welches Verfahren wurde seitens des BMVIT und der Austro Control gewählt, um sicherzustellen, dass sich Dr. KöstIer nicht de facto (!) eigenhändig seine Bewilligung als Flugmediziner verlängert?

Ø  Wurde von welcher Seite auch immer im BMVIT und/oder in der Austro Control für die Ernennung von Dr. Vinod Sharma zum Flugmediziner der Klasse 1 in welcher Form auch immer interveniert?

Ø  Wie wurde mit diesen Interventionen verfahren?

Ø  Ist die Intervention des Dr. Köstler auf Zurückziehung der oben zitierten parlamentarischen Anfrage mit ihrem Wissen, Ihrer Zustimmung, Ihrer Aufforderung oder mit Wissen, Zustimmung und Aufforderung seiner Vorgesetzten bei der Austro ControI erfolgt?

 

Das Ermittlungsverfahren zur Ernennung von flugmedizinischen Sachverständigen wird nach den entsprechenden Regelungen (LFG, ZLPV) und Verfahren durch die zuständige Behörde durchgeführt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die entsprechende Zulassung/Autorisierung.

Die Ernennung von Dr. Köstler erfolgte durch die zuständige Behörde.

 

 

Zu Frage 10:

Ø  Wurde seitens des BMVIT untersucht, weswegen das Ernennungsverfahren von Dr. Metzger zum Flugmediziner der Klasse 2 von der AMS der Austro Control in die Länge gezogen worden war?

 

Dr. Metzger hat in dieser Angelegenheit einen Devolutionsantrag an mein Ressort gestellt. Im Zuge des auf Grund dieses Devolutionsantrags durchgeführten Verfahrens wurden von Seiten des bmvit die genauen Umstände des von Austro Control durchgeführten Verfahrens ermittelt. Das Verfahren wurde mit Bescheid des bmvit vom 4. März 2011 positiv abgeschlossen.