11659/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 9. August 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0236-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11835/J betreffend „Abfertigung neu/alt“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
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Stichtag 1. Mai 2012 |
Abfertigung neu |
Abfertigung alt |
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Ressort gesamt |
398 |
659 |
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Zentralleitung |
160 |
311 |
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Kabinett |
4 |
6 |
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Beigeordnete
Dienststellen |
19 |
13 |
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Nachgeordnete Dienststellen (BEV, BHÖ, BmobV, BA) |
215 |
329 |
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgeschlossen.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Dem Bundesfinanzrahmengesetz wurden folgende zu erwartende Zahlen für die Jahre 2013 bis 2016 zugrundegelegt:
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Rückstellungen für Abfertigung der VB |
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Ressort |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
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€ 587.000 |
€ 605.000 |
€ 624.000 |
€ 643.000 |
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