11661/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 9. August 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0240-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11861/J       betreffend „gesundheitsfördernde Maßnahmen“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist die Betriebliche   Gesundheitsförderung (BGF) in den Regelbetrieb integriert. Die konkreten    Maßnahmen, die über die im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz vorgeschriebenen Mindestvorschriften hinausgehen, setzen vor allem auf Prävention. Beispielhaft seien hier erwähnt: Vorträge etwa zu den Themen Burnout, Umgang mit Ärger und Stress sowie zu gesunder Ernährung, Schulungen zur richtigen Benützung von Defibrillatoren, Erste-Hilfe-Kurse, diverse Untersuchungen (z.B. Audiometrie, Blutwerte, Diabetesscreening, Melanomuntersuchung, Augenuntersuchung,    Lungenfunktion), Impfaktionen (Hepatitis A und B, FSME, Grippe) sowie laufend Wirbelsäulengymnastik, Nordic-Walking-Kurse, Vital-Menüs in der Kantine und Nichtraucherseminare. Regelmäßig werden auch arbeitspsychologische Sprechstunden angeboten.

 

Diese Maßnahmen haben zum Ziel, das Gesundheitsbewusstsein der Be-diensteten zu stärken und zur Früherkennung und Prävention von Gesundheits-risiken beizutragen. Darüber hinaus finden regelmäßig Gesundheitszirkel und  Gesundheitsbefragungen statt, aus denen wiederum konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde im Jahr 2011 bereits zum zweiten Mal mit dem BGF-Gütesiegel ausgezeichnet.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 5 bis 8 der Anfrage:

 

Allen aktiv im Ressort Beschäftigten stehen alle diese Maßnahmen offen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich diese Maßnahmen positiv auf die Gesundheit der Bediensteten auswirken und damit auch zu einer Verringerung der Anzahl und der Dauer der Krankenstände führen. Allerdings ist festzuhalten, dass die Anzahl der Krankenstandstage als solche noch keinen  unmittelbaren Rückschluss auf eine erfolgreiche Betriebliche Gesundheits-förderung zulässt. Die Betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den           präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten und zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegenzuwirken. Eine Änderung der Anzahl der Krankenstandstage kann jedoch auch von anderen Einflüssen abhängen und ist daher als Messgröße nur bedingt tauglich, zumal die Abwesenheitsgründe dem Dienstgeber im Regelfall nicht bekannt sind, weswegen die gesetzte Intervention auch nicht daran gemessen werden kann.


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

2009:    ca. € 42.000

2010:    ca. € 40.000

2011:    ca. € 55.000

 

Die genannten Beträge beinhalten sowohl die Kosten für die verpflichtenden Maßnahmen nach dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, als auch die Kosten für die Präventivmaßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.