11661/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 9. August 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0240-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11861/J betreffend „gesundheitsfördernde Maßnahmen“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) in den Regelbetrieb integriert. Die konkreten Maßnahmen, die über die im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz vorgeschriebenen Mindestvorschriften hinausgehen, setzen vor allem auf Prävention. Beispielhaft seien hier erwähnt: Vorträge etwa zu den Themen Burnout, Umgang mit Ärger und Stress sowie zu gesunder Ernährung, Schulungen zur richtigen Benützung von Defibrillatoren, Erste-Hilfe-Kurse, diverse Untersuchungen (z.B. Audiometrie, Blutwerte, Diabetesscreening, Melanomuntersuchung, Augenuntersuchung, Lungenfunktion), Impfaktionen (Hepatitis A und B, FSME, Grippe) sowie laufend Wirbelsäulengymnastik, Nordic-Walking-Kurse, Vital-Menüs in der Kantine und Nichtraucherseminare. Regelmäßig werden auch arbeitspsychologische Sprechstunden angeboten.
Diese Maßnahmen haben zum Ziel, das Gesundheitsbewusstsein der Be-diensteten zu stärken und zur Früherkennung und Prävention von Gesundheits-risiken beizutragen. Darüber hinaus finden regelmäßig Gesundheitszirkel und Gesundheitsbefragungen statt, aus denen wiederum konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde im Jahr 2011 bereits zum zweiten Mal mit dem BGF-Gütesiegel ausgezeichnet.
Antwort zu den Punkten 2 und 5 bis 8 der Anfrage:
Allen aktiv im Ressort Beschäftigten stehen alle diese Maßnahmen offen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich diese Maßnahmen positiv auf die Gesundheit der Bediensteten auswirken und damit auch zu einer Verringerung der Anzahl und der Dauer der Krankenstände führen. Allerdings ist festzuhalten, dass die Anzahl der Krankenstandstage als solche noch keinen unmittelbaren Rückschluss auf eine erfolgreiche Betriebliche Gesundheits-förderung zulässt. Die Betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten und zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegenzuwirken. Eine Änderung der Anzahl der Krankenstandstage kann jedoch auch von anderen Einflüssen abhängen und ist daher als Messgröße nur bedingt tauglich, zumal die Abwesenheitsgründe dem Dienstgeber im Regelfall nicht bekannt sind, weswegen die gesetzte Intervention auch nicht daran gemessen werden kann.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
2009: ca. € 42.000
2010: ca. € 40.000
2011: ca. € 55.000
Die genannten Beträge beinhalten sowohl die Kosten für die verpflichtenden Maßnahmen nach dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, als auch die Kosten für die Präventivmaßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.