11663/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 9. August 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0244-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11873/J       betreffend „dringender Bedarf an Tagesmüttern“, welche die Abgeordneten     Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Derzeit betreuen österreichweit 3.235 Tagesmütter/-väter 12.757 Tageskinder. Zur Nachfrage nach Betreuungsplätzen bei Tageseltern gibt es hingegen keine statistischen Erhebungen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Entgeltbestimmungen für Tagesmütter/-väter sind im Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt. Tagesmütter/-väter erhalten demnach zumindest als Monatsgehalt für jedes Kind € 392,80; ohne Aufwandersätze, wie etwa Essensbeiträge.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Der Umfang der Ausbildung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Dieser bewegt sich zwischen 60 bis 475 Unterrichtseinheiten.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verleiht das Gütesiegel "Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter/-väter".

 

Der Lehrgang muss dafür den Anforderungen des Curriculums "Ausbildungs-lehrgänge für Tagesmütter/-väter" entsprechen. Dieses umfasst 300 Unterrichtseinheiten, wovon 220 Unterrichtseinheiten als Theorie und 80 Unterrichtsein-heiten als Praktikum zu erbringen sind, definiert Lernziele und Lehrinhalte und regelt Aufnahmevoraussetzungen, Lehrgangsabschlusskriterien, Rahmenbe-dingungen und Qualitätssicherung der Referent/inn/en sowie der Praktikums-tagesmütter/-väter.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Anträge und Konzepte werden einer unabhängigen Expert/inn/enkommission vorgelegt. Diese erstellt nach Anhörung des/der Antragstellers/Antragstellerin in einem Hearing ein Gutachten. Das Gutachten der Kommission dient als Grund-lage für die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Verleihung des Gütesiegels.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 10 der Anfrage:

 

Weder die Beantragung noch der Erhalt des Gütesiegels ist für die Träger-organisationen kostenpflichtig.


Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Durch das Zertifikat mit Gütesiegel sollen die umfassend Ausgebildeten positiv prädikatisiert werden. Das "Gütesiegel" bietet den Eltern und Erziehungs-berechtigten die Gewissheit, dass ihre Kinder von einer gut ausgebildeten Person betreut werden und soll damit als Orientierungshilfe bei der Auswahl von Tagesmüttern/-vätern dienen.

 

Mit dem Gütesiegel leistet das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und  Jugend einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der Ausbildungsstandards sowie der Stärkung des Berufsbildes und fördert damit den gesellschaftlichen Stellenwert von gut ausgebildeten Tagesmüttern/-vätern.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Um das Angebot an Tageseltern weiter auszubauen, unterstützt der Bund im Rahmen der Art. 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowohl die Ausbildung von Tagesmüttern/-vätern als auch Investitionen  zur  Schaffung  neuer  Betreuungsplätze  bei  Tageseltern.  Diese Unterstützungen werden unabhängig vom Geschlecht der Betreuungsperson   gewährt.