11669/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


S91143/73-PMVD/2012                                                                                          10. August 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juni 2012 unter der Nr. 11857/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "gesundheitsfördernde Maßnahmen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Wie ich bereits im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1809/J (Nr. 1793/AB) ausgeführt habe, sind Sport und Bewegung im Österreichischen Bundesheer ein besonderes Anliegen – nicht nur, weil Soldaten fit sein müssen, um ihre schwierigen Aufgaben erfüllen zu können, sondern auch, weil das Bundesministerium für Landesvertei­digung und Sport alles unternimmt, um eine aktive und gesunde Gesellschaft zu fördern. Daher werden zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bediensteten in meinem Ressort verschiedenste Maßnahmen gesetzt. So kann beispielsweise die Körperausbildung für Rekruten und Kaderpersonal im Rahmen des Dienstes und auch die Möglichkeit der Benützung von Sporteinrichtungen durch Zivilbedienstete als ein wich­tiger Beitrag für die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit angesehen werden. Darüber hinaus gibt es diverse präventive Maßnahmen, wie unter anderem eine umfassende medizinische und psychologische Untersuchung nicht nur im Rahmen des Stellungs­verfahrens und vor Entsendung in einen Auslandseinsatz, die Möglichkeit der Inanspruch­nahme von Schutzimpfungen, ein Programm zur Raucherentwöhnung, Beratungen durch Arbeitsmediziner sowie unterschiedlichste Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen, Diätberatungen im Rahmen der angebotenen Truppenverpflegung, wodurch das Bundesheer generell einen wesentlichen Beitrag zur Krankheitsprävention in Österreich leistet. Des Weiteren wird bereits im Vorfeld allfälliger Beschaffungen von Büromöbeln auf ergonomi­sche Gesichtspunkte Rücksicht genommen; bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen kommen Vorschriften, wie beispielsweise über eine ausreichende Beleuchtung zur Anwendung. Ein eigener Budgetposten ist auf Grund der Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen nicht vorgesehen.

Zu 3:

Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Die Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen kann von anderen Ein­flüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesen­heitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.

Zu 5:

Nein.

Zu 6 bis 8:

Entfällt.