11675/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juni 2012 unter der Zl. 11838/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „betriebliche Zusatzversicherungen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2 sowie 6 bis 8:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat für die entsandten Bediensteten im Ausland, deren EhegattInnen und Kinder sowie eingetragene PartnerInnen an den ausländischen Dienstorten eine Unfall- und Terrorversicherung per 1.
Juli 2003 mit der UNIQA Personenversicherung AG abgeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt für Berufs- und Freizeitunfälle (ausgenommen Sportunfälle) inkl. Terrorrisiko und erstreckt sich auf die gesamte Welt ausgenommen die Republik Österreich. Die Kosten liegen derzeit pro Person bei € 73,--.
Weiters können die entsandten Bediensteten im Ausland, deren EhegattInnen und Kinder sowie eingetragene PartnerInnen an den ausländischen Dienstorten, die bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger mitversichert sind, für die Dauer des Aufenthalts am ausländischen Dienstort freiwillig einer kollektiven Krankenzusatzversicherung / UNIQA beitreten. Das BMeiA übernimmt 50% der monatlichen Prämie (dzt. € 232,-- für Erwachsene bzw. € 92,-- für Kinder), die restliche Hälfte der Prämie wird von den Bediensteten selbst bezahlt.
Der Dienstgeber ist gesetzlich verpflichtet, für medizinische Leistungen im Ausland, welche vom österreichischen Sozialversicherungsträger anerkannt werden, die Kosten zu 100% zu übernehmen. Auf Grund dieser freiwilligen Zusatzversicherung werden bis zu 80% jener Kosten für medizinische Leistungen im Ausland, für die der Dienstgeber aufkommen muss, dem Dienstgeber refundiert. Darüber hinaus zahlt die freiwillige Zusatzversicherung der bzw. dem Bediensteten auch Kosten für Leistungen, die auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht vom Dienstgeber übernommen werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das BMeiA leistet Beiträge zur Bundespensionskasse für BeamtInnen und Vertragsbedienstete.
Zu den Fragen 5 und 9:
Die Kosten in den letzten drei Jahren waren wie folgt:
a) Unfall- und Terrorversicherung/UNIQA
• 2009 € 91.436,00
• 2010 € 91.624,00
• 2011 € 89.788,00
b) Kollektive freiwillige Krankenzusatzversicherung-Ausland/UNIQA:
Durch die freiwillige Krankenzusatzversicherung übernimmt die private Versicherung bis zu 80% der Kosten, wodurch es zu Refundierungen an das BMeiA kommt. Die effektiven Gesamtkosten für die Jahre 2009 bis 2011 ergeben sich somit aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten der halben Versicherungsprämie und den Gesamtrefundierungen von UNIQA an das BMeiA. Die effektiven Gesamtkosten für die Krankenzusatzversicherung in den letzten drei Jahren ergaben im Jahresschnitt rund € 20.000,00.
c) Dienstgeberbeiträge für BeamtInnen und VB zur Bundespensionskasse:
• 2009 € 570.411,49
• 2010 € 392.439,73
• 2011 € 403.555,25