11676/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am

13. Juni 2012 unter der Zl. 11851/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “gesundheitsfördernde Maßnahmen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bietet seinen
Bediensteten neben einer arbeitsmedizinischen Betreuung eine Reihe von zusätzlichen
gesundheitsfördernden Maßnahmen an, wie etwa:

        Schutzimpfungen;

        Schwerpunktaktionen wie Sehtests, Lungenfunktionstest, Wirbelsäulenuntersuchungen;

        Gesundenuntersuchungen;

•    Übungen zur Vorbeugung von Wirbelsäulenschäden

        erweiterte individuelle arbeitspsychologische Betreuung sowie Informationsveranstaltungen
zu verschiedenen Themen wie Burn-out, Mobbing, Stressbewältigung;

        Nutzung von Fitness Einrichtungen;

        Apfelaktionen in den Wintermonaten;

        Angebot einer vegetarischen Menüs in der Betriebskantine


Zu den Fragen 2 sowie 5 bis 7:

Die vorgenannten gesundheitsfördernden Maßnahmen werden von den Bediensteten des BMeiA in
Anspruch genommen. Die Teilnahme an Impfaktionen und an der arbeitspsychologischen
Betreuung ist auch für im selben Haushalt lebende Angehörige der Bediensteten möglich.

An den Dienststellen im Ausland werden in Krisenregionen oder bei besonderer Gefährdung
zusätzliche Maßnahmen durchgeführt, wie etwa die Bereitstellung von Schutzmasken oder eine
Bevorratung von Trinkwasser, Trockennotrationen bzw. Desinfektionsmittel.

Zu Frage 3:

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen
Rückschluss auf eine spezifische betriebliche Gesundheitsmaßnahme zulässt. Die Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der Gesundheit werden in meinem Ressort jedenfalls laufend verstärkt.

Zu den Fragen 4 und 8:

Ein Teil der gesundheitsfördernden Maßnahmen erfolgt im Rahmen der allgemeinen
arbeitsmedizinischen Betreuung. Zuschüsse der Sozialversicherungen (etwa für
Gesundenuntersuchungen oder Impfstoffkosten) werden - soweit möglich - in Anspruch genommen.