11676/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Juni 2012 unter der Zl. 11851/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “gesundheitsfördernde Maßnahmen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) bietet seinen
Bediensteten
neben einer arbeitsmedizinischen Betreuung eine Reihe von zusätzlichen
gesundheitsfördernden
Maßnahmen an, wie etwa:
• Schutzimpfungen;
• Schwerpunktaktionen wie Sehtests, Lungenfunktionstest, Wirbelsäulenuntersuchungen;
• Gesundenuntersuchungen;
• Übungen zur Vorbeugung von Wirbelsäulenschäden
•
erweiterte individuelle arbeitspsychologische Betreuung
sowie Informationsveranstaltungen
zu
verschiedenen Themen wie Burn-out, Mobbing, Stressbewältigung;
• Nutzung von Fitness Einrichtungen;
• Apfelaktionen in den Wintermonaten;
• Angebot einer vegetarischen Menüs in der Betriebskantine
Zu den Fragen 2 sowie 5 bis 7:
Die
vorgenannten gesundheitsfördernden Maßnahmen werden von
den Bediensteten des BMeiA in
Anspruch genommen.
Die Teilnahme an Impfaktionen und an der arbeitspsychologischen
Betreuung ist auch für im selben Haushalt lebende Angehörige der
Bediensteten möglich.
An den Dienststellen
im Ausland werden in Krisenregionen oder bei besonderer Gefährdung
zusätzliche Maßnahmen
durchgeführt, wie etwa die Bereitstellung von Schutzmasken oder eine
Bevorratung von Trinkwasser, Trockennotrationen bzw.
Desinfektionsmittel.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich muss festgehalten
werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen
Rückschluss auf eine spezifische
betriebliche Gesundheitsmaßnahme zulässt. Die Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der Gesundheit werden in meinem Ressort
jedenfalls laufend verstärkt.
Zu den Fragen 4 und 8:
Ein Teil der
gesundheitsfördernden
Maßnahmen erfolgt im Rahmen der allgemeinen
arbeitsmedizinischen Betreuung. Zuschüsse der Sozialversicherungen (etwa
für
Gesundenuntersuchungen oder
Impfstoffkosten) werden - soweit möglich - in Anspruch genommen.