11680/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am         Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0165-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11840/J vom 13. Juni 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Keine.

 

Zu 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen bezahlt Beiträge zur Bundespensionskasse.

 

Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für beamtete Landeslehrerinnen und -lehrer und Vertragsbedienstete und Landesvertragslehrerinnen und
-lehrer ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h, Professorinnen und Professoren, Assistentinnen und Assistenten, Staff Scientist gem. §§ 49f bis 49v VBG, wissenschaftliche (künstlerische) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten gilt keine Altersbeschränkung (Details siehe § 22a GehG, § 78a VBG).

 

Zu 4.:

Zur Bundespensionskasse haben Beamte ab dem Geburtsjahr 1955 und alle Vertragsbediensteten Zugang.

 

Zu 5. und 9.:

Für die Bundespensionskasse sind in den letzten 3 Jahren Kosten in Höhe von insgesamt € 10.307.020,41 angefallen.

 

 

Zu 6. bis 8.:

Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse nur für Bundesbedienstete, Landeslehrerinnen und Landeslehrer gezahlt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen