11680/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0165-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11840/J vom 13. Juni 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Keine.
Zu 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen bezahlt Beiträge zur Bundespensionskasse.
Der
entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende
Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamte sowie für beamtete Landeslehrerinnen und -lehrer und
Vertragsbedienstete und Landesvertragslehrerinnen und
-lehrer ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Für Vertragsbedienstete der
Entlohnungsschemata v und h, Professorinnen und Professoren, Assistentinnen und
Assistenten, Staff Scientist gem. §§ 49f bis 49v VBG,
wissenschaftliche (künstlerische) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten gilt
keine Altersbeschränkung (Details siehe § 22a GehG,
§ 78a VBG).
Zu 4.:
Zur Bundespensionskasse haben Beamte ab dem Geburtsjahr 1955 und alle Vertragsbediensteten Zugang.
Zu 5. und 9.:
Für die Bundespensionskasse sind in den letzten 3 Jahren Kosten in Höhe von insgesamt € 10.307.020,41 angefallen.
Zu 6. bis 8.:
Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse nur für Bundesbedienstete, Landeslehrerinnen und Landeslehrer gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen