11681/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.000/0031-I/PR3/2012 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2012 unter der Nr. 11847/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend betriebliche Zusatzversicherungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche betrieblichen Zusatzversicherungen bieten Sie Ihren Arbeitnehmern an?
Betriebliche Zusatzversicherungen werden im Rahmen der Bundespensionskasse und des Zukunftssicherungsmodells (Bezugsumwandlung) angeboten.
Zu Frage 2:
Ø Welche Personengruppen haben Zugang zu diesen Zusatzversicherungen? (aufgegliedert auf Ressort und Kabinett)
Alle Vertragsbediensteten sowie alle Beamten ab dem Geburtsjahr 1955 haben Zugang zur Bundespensionskasse. Alle Bediensteten des Ressorts haben Zugang zum Zukunftssicherungsmodell (Bezugsumwandlung).
Zu Frage 3:
Ø Welche betriebliche Altersvorsorge bieten Sie Ihren Arbeitnehmern an?
Es werden Beiträge zur Bundespensionskasse bezahlt. Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h und Vertragsbedienstete mit Sondervertrag gilt keine Altersbeschränkung (§ 78a VBG).
Zu Frage 4:
Ø Welche Personengruppen haben Zugang zu diesen Formen der Altersvorsorge? (aufgegliedert auf Ressort und Kabinett)
Es haben alle Vertragsbediensteten und alle Beamten ab Geburtsjahr 1955 Zugang.
Zu den Fragen 5 und 9:
Ø Wie hoch waren die Kosten für diese Zusatzversicherungen in den letzten drei Jahren? (aufgegliedert auf Zusatzversicherungen und Jahre)
Ø Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür in den letzten drei Jahren?
Die Zusatzversicherungen sind nur Ressortangehörigen zugänglich. Folgende Kosten entstanden in den vergangenen drei Jahren:
|
2009 |
€ 445.482,72 |
|
2010 |
€ 309.273,33 |
|
2011 |
€ 313.679,87 |
Zu den Fragen 6 bis 8:
Ø Waren/sind diese Zusatzversicherungen auch ressortfremden Personen zugänglich?
Ø Wenn ja, welchen Personen?
Ø Wenn ja welche Zusatzversicherungen?
Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse werden generell nur für Bundesbedienstete gezahlt.