11682/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.08.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0164-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11853/J vom 13. Juni 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen verfolgt den Ansatz der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit. An gesundheitsfördernden Maßnahmen werden dabei nachstehende Standard-Aktivitäten gesetzt:
· Bewegung:
o Wirbelsäulengymnastik, Herz-Kreislauf-Präventionstrainings, Fit@work, MbM-Programm
· Stress & Entspannung
o QiGong, progressive Muskelentspannung, autogenes Training
· Sonstige Maßnahmen
o Melanomcheckuntersuchung, Raucherentwöhnungsseminare
· Impfaktionen
o FSME, Grippe, Diphterie-Tetanus-Keuchhusten
Bei all diesen Maßnahmen bekennt sich das Bundesministerium für Finanzen zu den Grundsätzen der betrieblichen Gesundheitsförderung und darf hierbei auf die Gütesiegelzertifizierung sowohl in der Zentralleitung als auch in allen nachgeordneten Bereichen verweisen.
Zu 2.:
Die gesundheitsfördernden Maßnahmen im Bundesministerium für Finanzen stehen allen Bediensteten des Ressorts offen.
Zu 3.:
Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz. Hierbei geht es vor allem darum, das persönliche Gesundheitsbewusstsein zu fördern, damit sich die Bediensteten der Auswirkungen von Gesundheitsrisiken bewusst sind. Eine Reduktion beziehungsweise eine Erhöhung von Krankenstandstagen – eine ermittelbare Kennzahl – kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet.
Das Bundesministerium für Finanzen versucht, anhand der Durchführung des Work-Ability-Index die Arbeitsfähigkeit der Bediensteten zu messen, um die Arbeitsbedingungen möglichst optimal zu gestalten.
Zu 4.:
Für die gesundheitsfördernden Maßnahmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im Bundesministerium für Finanzen seit 2009 € 50,-- pro Vollbeschäftigungsäquivalent veranschlagt.
Zu 5. bis 8.:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen