11683/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0032-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      Juli 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2012 unter der Nr. 11860/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen bieten Sie Ihren Arbeitnehmern an?

Ø  Welche Personengruppen haben Zugang zu diesen Maßnahmen? (aufgegliedert auf Ressort und Kabinett)

 

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge werden für die MitarbeiterInnen meines Ressorts folgende Aktionen angeboten:

 

·         Generelle Impfaktion im Frühling (alle Dienststellen)

·         Grippe-Impfaktion im Herbst (alle Dienststellen)

·         Shiatsu (alle Dienststellen)

·         Smovey-Training (Wiener Dienststellen*))

·         Ernährungsberatung (Wiener Dienststellen*))

·         Ernährungsberatung nach TCM (Wiener Dienststellen*))

·         Businessrun (Wiener Dienststellen*))

·         Frauenlauf (Wiener Dienststellen*))

·         Melanom-Vorsorgeuntersuchung (alle Dienststellen)

·         Apfelaktion (alle Dienststellen)

·         Gesundheitstag (Wiener Dienststellen*))

·         Business-Yoga (Wiener Dienststellen*))

·         Wirbelsäulenscreening (Wiener Dienststellen*))

·         div. Vorträge z.B. Darmgesundheit (Wiener Dienststellen*))

·         Energiedusche (Wiener Dienststellen*))

 

*) Wiener Dienststellen sind die Bereiche Zentralleitung, Fernmeldebüro und Fernmeldeüberwachung Wien   

 

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie wirkten sich diese gesundheitsfördernden Maßnahmen auf die Krankenstände aus?

 

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt.

Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Ein Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen - eine ermittelbare Kennzahl - kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen in den letzten drei Jahren? (aufgegliedert auf Maßnahmen und Jahre)

 

Im Budget sind dafür verschiedene Ansätze vorgesehen, die jedoch nicht immer speziell für gesundheitsfördernde Maßnahmen verwendet werden.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Ø  Waren/sind diese gesundheitsfördernden Maßnahmen auch ressortfremden Personen zugänglich?

Ø  Wenn ja, welchen Personen?

Ø  Wenn ja, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen?

Ø  Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür in den letzten drei Jahren?

 

Die gesundheitsfördernden Maßnahmen sind für ressortfremde Personen nicht zugänglich.