11683/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
||||
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2012 unter der Nr. 11860/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen bieten Sie Ihren Arbeitnehmern an?
Ø Welche Personengruppen haben Zugang zu diesen Maßnahmen? (aufgegliedert auf Ressort und Kabinett)
Zu Frage 3:
Ø Wie wirkten sich diese gesundheitsfördernden Maßnahmen auf die Krankenstände aus?
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt.
Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Ein Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen - eine ermittelbare Kennzahl - kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.
Zu Frage 4:
Ø Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen in den letzten drei Jahren? (aufgegliedert auf Maßnahmen und Jahre)
Im Budget sind dafür verschiedene Ansätze vorgesehen, die jedoch nicht immer speziell für gesundheitsfördernde Maßnahmen verwendet werden.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ø Waren/sind diese gesundheitsfördernden Maßnahmen auch ressortfremden Personen zugänglich?
Ø Wenn ja, welchen Personen?
Ø Wenn ja, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen?
Ø Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür in den letzten drei Jahren?
Die gesundheitsfördernden Maßnahmen sind für ressortfremde Personen nicht zugänglich.