11689/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0741-I/1/b/2012

Wien, am         . August 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2012 unter der Zahl 11829/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfertigung neu/alt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Stichtag 1. Mai 2012

Abfertigung „neu“

Abfertigung „alt“

Ressort

3094

2081

Kabinett

9

12

nachgeordnete Dienststellen

2720

1549

 

Zu Frage 3:

Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Absatz 1 Ziffer 3 des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) 1948 ausgeschlossen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.

 

Zu Frage 6:

Der Aufwand der zu erwartenden Auszahlungen ist abhängig von den Abgängen im Bereich der Vertragsbediensteten und ob diese unter Umständen erfolgen, die einen Anspruch auf Abfertigung entstehen lassen (vgl. § 84 VBG). Ich ersuche daher um Verständnis, dass dazu keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können.