11689/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.08.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0741-I/1/b/2012
Wien, am . August 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2012 unter der Zahl 11829/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfertigung neu/alt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Stichtag 1. Mai 2012 |
Abfertigung „neu“ |
Abfertigung „alt“ |
Ressort |
3094 |
2081 |
Kabinett |
9 |
12 |
nachgeordnete Dienststellen |
2720 |
1549 |
Zu Frage 3:
Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Absatz 1 Ziffer 3 des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) 1948 ausgeschlossen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.
Zu Frage 6:
Der Aufwand der zu erwartenden Auszahlungen ist abhängig von den Abgängen im Bereich der Vertragsbediensteten und ob diese unter Umständen erfolgen, die einen Anspruch auf Abfertigung entstehen lassen (vgl. § 84 VBG). Ich ersuche daher um Verständnis, dass dazu keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können.