11691/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0906-II/6/2012

 

Wien, am       . August 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2012 unter der Zahl 11855/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gesundheitsfördernde Maßnahmen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Inneres wird die Möglichkeit der Teilnahme am Dienstsport, insbesondere in berufsbezogenen Sportarten angeboten. Weiters wird die Teilnahme an Trainingseinheiten in Nordic Walking, Wandern, Laufen, Rückenschule, Gymnastik, Kondition, Schwimmen, Ausdauer, Sensomotorik, Rad-fahren und Tennis ermöglicht. Dazu stehen auch die Dienstsportanlagen des Polizei-sportvereins zur Verfügung.

 

Es wird jährlich ein Gesundheitstag abgehalten, bei dem neben den angeführten Dienstsportmöglichkeiten auch Informationen über gesunde Ernährung, Raucherent-wöhnung, Impfprophylaxe und gesundheitsfördernde Maßnahmen (Sehtest, etc.) vom Betriebsärztlichen Dienst und der Versicherungsanstalt angeboten werden. Weiters besteht für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen des Gesundheitstages aktiv diverse Untersuchungen (Lungenfunktionstest, Blutdruckmessung, Fettmessung, Bodymassindexberechnung, etc.) in Anspruch oder an Bewegungsprogrammen (Zumba, etc.) teilzunehmen.

 

Seit dem Jahre 2010 besteht über das arbeitsmedizinische Zentrum auch jährlich die Möglichkeit einer Wirbelsäulen- und Haltungsanalyse „Formetic 3D/4D“ im Beisein eines Sportwissenschaftlers, um eventuelle Haltungsschäden bereits frühzeitig zu erkennen. Bei Bedarf wird ein Übungsprogramm erstellt und besprochen.

 

Des Weiteren werden mehrmals jährlich in Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) innerhalb der arbeitsmedizinischen Betreuung Sehtestuntersuchungen gemäß Bundes-Bildschirm-Verordnung angeboten und Lungenreihenuntersuchungen durch-geführt.

 

Gemeinsam mit dem AMZ werden auch jährlich Grippeschutz-, Zeckenschutz- und Hepatitisimpfaktionen durchgeführt. Für Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres, die aus dienstlichen Gründen im Ausland aufhältig sind, wird eine entsprechende Impf-prophylaxe durchgeführt.

 

Informationen über gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie zahlreiche Informations-broschüren stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Downloadbereich der Home-page des Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung.

 

Zu Frage 3:

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Die be-triebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesund-heitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Ein Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen - eine ermittelbare Kennzahl - kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.


Zu Frage 4:

Diese Maßnahmen werden im Budget nicht gesondert ausgewiesen. Die Kosten sind daher nicht ermittelbar. Im Zuge der arbeitsmedizinischen Betreuung fallen für Sehtestunter-suchungen und „Formetic 3D/4D“ keine zusätzlichen Kosten an, diese sind im Rahmen der arbeits-medizinischen Betreuung inkludiert.

 

Zu Frage 5 bis 8:

Nein.