11692/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

              

GZ: BMI-LR2220/0772-II/2/d/2012

 

Wien, am           . August 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben am
13. Juni 2012 unter der Zahl 11864/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Entzug der Lenkberechtigung betrifft den Vollzug des Kraftfahrwesens. Die Beant-wortung dieser Frage fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 2:

Die Schulung von Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten im Bereich des Erkennens von gefälschten und verfälschten Dokumenten erfolgt im Rahmen der Grundausbildungs- und spezifischer Fortbildungslehrgänge durch hauptamtliche Vortragende der Bildungszentren, Praktiker der Landeskriminalämter und spezielle Dokumententrainer, wobei sowohl theoretische als auch praktische Komponenten vermittelt werden.


Entsprechende standardisierte Ausbildungsunterlagen und Nachschlagewerke auf aktuellstem Stand stehen allen Polizeibediensteten mit dem Kriminalistischen Leit-faden/Ausweisprüfungsverfahren, dem Urkunden-Informationssystem ARGUS und einem speziellen e-learning-Modul zum Erkennen ge- und verfälschter Dokumente zur Verfügung. Insbesondere im Bereich des bundesweiten, flächendeckenden Einsatzes von Polizeibediensteten im Zuge der sogenannten Schengen-Ausgleichsmaßnahmen auf allen Hauptverkehrswegen stehen entsprechend ausgebildete Dokumentenexperten zur Ver-fügung, die auch laufend Fortbildungsmaßnahmen absolvieren und allen anderen Polizeibediensteten bei Amtshandlungen mit ihrer Fachexpertise zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 3:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Von einer anfragebezogenen, retrospektiven manuellen Erfassung wird auf Grund der unverhältnismäßig hohen personellen Ressourcenbindung Abstand genommen. 

 

Zu Frage 4:

Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Lenkern ohne Lenkberechtigung

Bundesland

2007

2008

2009

2010

2011

Burgenland

13

15

9

9

12

Kärnten

39

26

30

35

31

Niederösterreich

82

75

75

86

77

Oberösterreich

80

75

68

69

65

Salzburg

28

32

33

31

17

Steiermark

64

45

51

44

46

Tirol

40

34

29

35

40

Vorarlberg

18

19

22

16

19

Wien

73

67

72

75

79

gesamt

437

388

389

400

386

 

Quelle: Bundesanstalt Statistik Österreich (Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2007 bis 2011 – Das Unfallgeschehen mit „Fahren ohne Lenkberechtigung“ nach Bundesländern“, Tabelle 81) – Stand 18.6.2012.