11692/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0772-II/2/d/2012
Wien, am . August 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben am
13. Juni 2012 unter der Zahl 11864/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Entzug der Lenkberechtigung betrifft den Vollzug des Kraftfahrwesens. Die Beant-wortung dieser Frage fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 2:
Die Schulung von Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten im Bereich des Erkennens von gefälschten und verfälschten Dokumenten erfolgt im Rahmen der Grundausbildungs- und spezifischer Fortbildungslehrgänge durch hauptamtliche Vortragende der Bildungszentren, Praktiker der Landeskriminalämter und spezielle Dokumententrainer, wobei sowohl theoretische als auch praktische Komponenten vermittelt werden.
Entsprechende standardisierte Ausbildungsunterlagen und Nachschlagewerke auf aktuellstem Stand stehen allen Polizeibediensteten mit dem Kriminalistischen Leit-faden/Ausweisprüfungsverfahren, dem Urkunden-Informationssystem ARGUS und einem speziellen e-learning-Modul zum Erkennen ge- und verfälschter Dokumente zur Verfügung. Insbesondere im Bereich des bundesweiten, flächendeckenden Einsatzes von Polizeibediensteten im Zuge der sogenannten Schengen-Ausgleichsmaßnahmen auf allen Hauptverkehrswegen stehen entsprechend ausgebildete Dokumentenexperten zur Ver-fügung, die auch laufend Fortbildungsmaßnahmen absolvieren und allen anderen Polizeibediensteten bei Amtshandlungen mit ihrer Fachexpertise zur Verfügung stehen.
Zu Frage 3:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Von einer anfragebezogenen, retrospektiven manuellen Erfassung wird auf Grund der unverhältnismäßig hohen personellen Ressourcenbindung Abstand genommen.
Zu Frage 4:
|
Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Lenkern ohne Lenkberechtigung |
|||||
|
Bundesland |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
|
Burgenland |
13 |
15 |
9 |
9 |
12 |
|
Kärnten |
39 |
26 |
30 |
35 |
31 |
|
Niederösterreich |
82 |
75 |
75 |
86 |
77 |
|
Oberösterreich |
80 |
75 |
68 |
69 |
65 |
|
Salzburg |
28 |
32 |
33 |
31 |
17 |
|
Steiermark |
64 |
45 |
51 |
44 |
46 |
|
Tirol |
40 |
34 |
29 |
35 |
40 |
|
Vorarlberg |
18 |
19 |
22 |
16 |
19 |
|
Wien |
73 |
67 |
72 |
75 |
79 |
|
gesamt |
437 |
388 |
389 |
400 |
386 |
Quelle: Bundesanstalt Statistik Österreich (Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2007 bis 2011 – Das Unfallgeschehen mit „Fahren ohne Lenkberechtigung“ nach Bundesländern“, Tabelle 81) – Stand 18.6.2012.