11697/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. August 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0248-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 11979/J
betreffend „Kinderbetreuung im Seniorenheim“, welche die
Abgeordneten Stefan
Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2012 an mich richteten, stelle
ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Generationsübergreifende Projekte, wie z.B. der
integrierte Kindergarten im
Seniorenheim, ermöglichen die Begegnung zwischen Alt und Jung und
fördern Lebenskompetenzen sowohl für Kinder als auch für Senior/inn/en.
Dabei wird die Stärkung des
sozialen Miteinanders gefördert; die Kinder erhalten einen sen-sibleren
Zugang zu älteren Menschen.
Wichtig bei integrierten Kinderbetreuungsprojekten ist, dass ausreichend aus-gebildetes Fachpersonal zur Verfügung steht und die Interessen der Kinder und Senior/inn/en abgewogen werden. Jedenfalls ist dabei auf Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und Senior/inn/en zu achten.
Die
Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen in Seniorenheimen
ist daher grundsätzlich begrüßenswert, jedoch nicht für
ein flächendeckendes
Angebot geeignet. Das allgemeine Kinderbetreuungsangebot muss weiterhin
bedarfsgerecht ausgeweitet werden. In erster Linie geht es um die
Bedürfnisse der Familien und um die Förderung der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf.
Hervorzuheben ist, dass bereits seit dem Jahr 2005
Fördermittel für bedarfs-gerechte, generationsübergreifende
Projekte im Rahmen der Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung
seitens der Familie & Beruf Management GmbH zur Verfügung stehen.