11698/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 11987/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter
wie folgt:

 

Fragen 1 bis 8:

In der Zentralstelle:

In der Zentralstelle meines Ressorts wurden im Jahr 2010 383 Festplatten ausgeschieden. Im Jahr 2011 wurde keine Festplatte ausgeschieden. In den letzten zwei Jahren wurden keine anderen Datenträger (CDs, DVDs, USB-Sticks, Datenbänder,…etc.) ausgeschieden (Anmerkung: Im Jahr 2009 waren es 36 kg und im Jahr 2012 werden ca. 18 kg ausgeschieden werden).

Alle Datenträger der IT der Zentralstelle werden nach internen Vorgaben gesammelt und mechanisch und thermisch durch die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) vernichtet (höchste Vernichtungsstufe V laut ÖNORM S2109-4).

Die Daten werden vor dem Ausscheiden nicht noch einmal extra gelöscht, da die höchste Vernichtungsstufe V laut ÖNORM S2109-4 zur Anwendung kommt.

Im Bundessozialamt:

Im Bundessozialamt wurden im Jahr 2010 400 Festplatten ausgeschieden, im Jahr 2011 waren es 315 Stück. An anderen Speichermedien (CDs, DVDs, USB-Sticks, Datenbänder,…etc.) wurden 2010 gesamt 35 Stück und im Jahr 2011 ebenfalls 35 Stück ausgeschieden.

Alle Datenträger der IT des Bundessozialamtes werden nach internen Vorgaben gesammelt und mechanisch und thermisch durch die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) vernichtet (höchste Vernichtungsstufe V laut ÖNORM S2109-4).

Die Daten werden vor dem Ausscheiden nicht noch einmal extra gelöscht, da die höchste Vernichtungsstufe V laut ÖNORM S2109-4 zur Anwendung kommt.

Im Bereich der Arbeitsinspektorate:

Im Jahr 2010 wurden 66 und im Jahr 2011 46 Festplatten ausgeschieden. An anderen Speichermedien (CDs, DVDs, USB-Sticks, Datenbänder,…etc.) wurden in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 2 Stück (USB-Sticks) ausgeschieden.


Sämtliche ausgeschiedene Speichermedien wurden in der Zentralstelle mit ent­sprechender Spezialsoftware gelöscht. Sofern dies nicht möglich war (z.B. bei defekten Festplatten), wurden die Datenträger in der Zentralstelle physisch ver­nichtet. Danach wurden die Geräte entsprechenden Entsorgungsunternehmen übergeben.

Seitens der Zentralstelle, des Bundesozialamtes und der Arbeitsinspektorate werden somit alle denkmöglichen Veranlassungen getroffen, um zu verhindern, dass Daten im Sinne der Frage in den Besitz unbefugter Personen gelangen.

 

Fragen 9 bis 16:

In der Zentralstelle:

In den letzten beiden Jahren wurden in der Zentralstelle meines Ressorts keine Mobiltelefone ausgeschieden.

Im Bundessozialamt:

Im Bundesozialamt wurden in den letzten zwei Jahren 29 Stück Mobiltelefone ausgeschieden.

Die ausgeschiedenen Mobiltelefone wurden an die Firma „DieHandysammler“ weitergegeben und entsorgt (Abfallcode 35230).

Die auf den ausgeschiedenen Mobiltelefonen befindlichen Daten werden durch Datenlöschung von der Firma „DieHandysammler“ vernichtet.

Seitens des BSB kann ausgeschlossenen werden, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener Mobiltelefone Dritten zugänglich waren bzw. sind.

Im Bereich der Arbeitsinspektorate:

In den letzten zwei Jahren wurden 36 Mobiltelefone ausgeschieden.

Die Mobiltelefone wurden einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.

Alle Daten wurden auf der SIM-Karte gespeichert. Die SIM-Karten sind weiterhin in Verwendung und wurden nicht ausgeschieden.

Es kann ausgeschlossen werden, dass datenschutzrelevante Daten dritten Personen zugänglich sind.

 

Fragen 17 bis 24:

In den letzten beiden Jahren wurden in der Zentralstelle, im Bundessozialamt und im Bereich der Arbeitsinspektorate keine Scanner, Drucker oder Kopierer mit Festplatte ausgeschieden.

 

Fragen 25 bis 32:

In den letzten beiden Jahren wurden in der Zentralstelle, im Bundessozialamt und im Bereich der Arbeitsinspektorate keine digitalen Diktiergeräte ausgeschieden.