11704/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0188-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11833/J-NR/2012 betreffend Abfertigung neu / alt, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich des nachgeordneten Bereichs ergibt sich zum Stichtag 1. Mai 2012 folgendes Bild:
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Abfertigung neu |
Abfertigung alt |
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Gesamt |
17.003 Bedienstete |
34.192 Bedienstete |
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Davon Kabinettsreferenten |
4 Bedienstete |
0 Bedienstete |
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Davon nachgeordneter Bereich |
16.863 Bedienstete |
33.614 Bedienstete |
Zu Frage 3:
Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgeschlossen.
Zu Fragen 4 und 5:
Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.
Zu Frage 6:
Die mittelfristige Budgetplanung der Personalausgaben des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur setzt auf Grund der Größenordnung von rd. 3 Mrd. EUR nicht am einzelnen Budgetposten an, sondern erfolgt auf höherem aggregierten Niveau unter Heranziehung bereits bewährter Planungs- und Prognosemodelle. Die Zahlungen für Abfertigungen nach dem „alten“ Modell bewegten sich in den letzten drei Beobachtungsjahren (2009, 2010 und 2011) um rd. 7 Mio. EUR und es ist davon auszugehen, dass sich auch in den kommenden Jahren eine ähnliche Größenordnung einstellen wird.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.