11707/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0191-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11865/J-NR/2012 betreffend (nicht) ganztägige Betreuung der Kinder an der Volksschule Mannagettagasse, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die Festlegung, welche öffentlichen Volksschulen als ganztägige Schulformen geführt werden, fällt gemäß § 8d Abs. 3 Schulorganisationsgesetz iVm. §§ 1 Abs. 2 und 11 Abs. 1 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz in die Zuständigkeit des jeweiligen Schulerhalters. In diesem konkreten Fall besteht keine Schulerhalterschaft seitens des Bundes und betreffen daher die Fragestellungen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.