11707/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                      Geschäftszahl:                      BMUKK-10.000/0191-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 2. August 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11865/J-NR/2012 betreffend (nicht) ganztägige Betreuung der Kinder an der Volksschule Mannagettagasse, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Festlegung, welche öffentlichen Volksschulen als ganztägige Schulformen geführt werden, fällt gemäß § 8d Abs. 3 Schulorganisationsgesetz iVm. §§ 1 Abs. 2 und 11 Abs. 1 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz in die Zuständigkeit des jeweiligen Schulerhalters. In diesem konkreten Fall besteht keine Schulerhalterschaft seitens des Bundes und betreffen daher die Fragestellungen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.