11715/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0176-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11830/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Abfertigung neu / alt“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 2:
Für das Justizressort ergeben sich für die Vertragsbediensteten folgende Zahlen:
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Anzahl der Mitarbeiter/innen zum Stichtag 1. Mai 2012 (nach Köpfen) mit Anspruch auf |
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Abfertigung „alt“ |
Abfertigung „neu“ |
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Bundesministerium für Justiz Zentralleitung |
56 |
24 |
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Kabinettsmitarbeiter/innen |
0 |
6 |
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Nachgeordnete Dienstbehörden |
2788 |
1625 |
Zu 3:
Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgeschlossen.
Zu 4 und 5:
Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.
Zu 6:
Dem Bundesfinanzrahmengesetz wurden für das Jahr 2013 insgesamt 6,154 Mio. Euro für die Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumszahlungen und Abfertigungen zugrunde gelegt.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass für die Folgejahre noch keine gesicherten Daten bekannt gegeben werden können.
Wien, . August 2012
Dr. Beatrix Karl