11715/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0176-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11830/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Abfertigung neu / alt“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 2:

Für das Justizressort ergeben sich für die Vertragsbediensteten folgende Zahlen:

 

Anzahl der Mitarbeiter/innen zum Stichtag 1. Mai 2012

(nach Köpfen) mit Anspruch auf

Abfertigung „alt“

Abfertigung „neu“

Bundesministerium für Justiz Zentralleitung

56

24

Kabinettsmitarbeiter/innen

0

6

Nachgeordnete Dienstbehörden

2788

1625


Zu 3:

Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfer­tigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 des Vertrags­bedienstetengesetzes 1948 ausgeschlossen.

Zu 4 und 5:

Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.

Zu 6:

Dem Bundesfinanzrahmengesetz wurden für das Jahr 2013 insgesamt 6,154 Mio. Euro für die Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumszahlungen und Abfertigungen zugrunde gelegt.

 

Ich bitte um Verständnis dafür, dass für die Folgejahre noch keine gesicherten Daten bekannt gegeben werden können.

 

Wien,      . August 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl