11717/AB XXIV. GP

BMJ-Pr7000/0178-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

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Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11856/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „gesundheitsfördernde Maßnahmen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im angefragten Zeitraum wurden durch die arbeitsmedizinische Betreuung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz regelmäßig folgende gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten:


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle können dieses Angebot wahrnehmen. Dazu kommen regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen der Räumlichkeiten, die mittelbar bzw. längerfristig ebenfalls der Mitarbeitergesundheit dienen, wie etwa die Kontrolle und Verbesserung des Raumklimas, der Beleuchtungssituation und die Erkennung und das Ausmerzen von (potentiellen) Gefahrenstellen.

Eine Darstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen aller nachgeordneten Dienststellen in der Justiz scheiterte am damit verbundenen, unvertretbar hohen Erhebungsaufwand, wofür ich um Verständnis ersuche.

Seit dem Jahr 2006 stellt die Justiz ihren Bediensteten zusätzlich e-learning-Programme zur Persönlichkeitsbildung und Gesundheitsvorsorge unter dem Namen „Ich – in Arbeit…“ im Intranet zur Verfügung.

Unter anderem werden die Themen „Gesunde Ernährung“, „Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung“, „BurnOut-“ und „Mobbing-Prävention“, „Suchtprävention“, „Zeitmanagement“ und „Fit am Arbeitsplatz“ angeboten. Die Inhalte wurden teilweise in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt (BKA), der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konzipiert.

„Ich - in Arbeit…“ steht seit 2009 auch im Bundesintranet des BKA sowie im Intranet des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung. Die Themen „Gesunde Ernährung“ sowie „BurnOut-Prävention“ wurden darüber hinaus auch an das Gesundheitsportal des BMG (www.gesundheit.gv.at) weitergereicht.

Allen Kurzlernprogrammen ist gemein, dass sie in Pausen durchgesehen werden können, ohne Zugangsbarrieren kurze Problemdarstellungen bieten und – je nach Interessenlage (Betroffene/Kollegen/Vorgesetzte) – Wege zu rascher und wirkungsvoller Hilfe weisen.

Innerhalb der Justiz wird „Ich - in Arbeit…“ regelmäßig in Ausbildungskursen eingesetzt und die Bediensteten werden im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen auf die Lernprogramme hingewiesen. „Ich - in Arbeit…“ weist daher seit Jahren durchgängig hohe Zugriffszahlen innerhalb der elektronischen Ausbildungsmedien der Justiz auf.

Derzeit wird gemeinsam mit der BVA an einem zehnten Modul zum Thema „Work-Live-Balance“ gearbeitet, das bis zum Jahresende zur Verfügung stehen soll.

Zu 3:

Dazu gibt es keine ressortspezifischen Untersuchungen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen unmittelbaren Rückschluss auf den Erfolg oder Misserfolg einer betrieblichen Gesundheitsförderung zulässt.


Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen – eine ermittelbare Kennzahl – kann von zahlreichen anderen Einflüssen abhängen und eignet sich daher nur eingeschränkt als Messgröße, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.

Zu 4:

Die Kosten der arbeitsmedizinischen Betreuung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Aus abrechnungstechnischen Gründen ist eine noch präzisere Zuordnung der Kosten zu einzelnen Betreuungsleistungen nicht möglich.

Jahr

Betreuung

Betrag

2009

arbeitsmedizinische Betreuung

3.752,51

2009

Sicherheitsfachkraft

4.388,76

2010

arbeitsmedizinische Betreuung

5.164,86

2010

Sicherheitsfachkraft

4.414,14

2011

arbeitsmedizinische Betreuung

4.699,35

2011

Sicherheitsfachkraft

4.494,48

 

Zu 5 bis 8:

Die zu den Fragepunkten 1 und 2 angeführten Maßnahmen sind – abgesehen von den dargestellten Ausnahmen – ressortfremden Personen nicht zugänglich bzw. kommen diesen nicht zu Gute.

 

Wien,       . August 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl