11718/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0187-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 13. August 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11862/J-NR/2012 betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung stellt für die Bediensteten ein umfangreiches Programm
gesundheitsfördernder Maßnahmen zur Verfügung, das allen Mitar-beiter/innen
der Zentralstelle inklusive den Mitgliedern des Kabinetts zugänglich ist,
wie z.B.
laufende Evaluierungen von Arbeitsplätzen durch Sicherheitsfachkraft und
Arbeitsmediziner/in
(Beleuchtung, Ergonomie, höhenverstellbare Schreibtische udgl.),
Schutzimpfungen, Augen-untersuchungen, „Haltungschecks“,
„MediMouse“ (Wirbelsäulenscreening), „Venenscreening“.
Schulungen in Erster Hilfe, im Brandschutz und im Umgang mit dem Defibrillator.
Im Zuge spezieller Veranstaltungen (auch für Kolleg/innen der nachgeordneten Dienststellen) erfolgen regelmäßige Informationen über Themen wie „Mehr Spannung und Lebensfreude im Arbeitsalltag“, „Leistung erbringen – Burnout und Stress vermeiden“, „Burnout/Boreout – Warnsignale rechtzeitig erkennen“, „Mobbing/Bossing/Staffing“, „Gesunde Ernährung“, „Der Defibrillator – richtige Handhabung“, „Fit am Arbeitsplatz“, „Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz“, „Suchtprävention“, „Fairness am Arbeitsplatz – Mobbing und Bossing vermeiden“.
Im Rahmen der „Rückenschule“ werden Dehnungs- und Kräftigungsübungen für den Rücken nähergebracht. Im Intranet dient eine dort dargestellte „Übung der Woche“ zur Entspannung von Hals-, Nacken- und Rückenbereich.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich muss festgehalten werden,
dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche
Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen zulässt.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen verfolgen den präventiven
Ansatz, das vorhandene
Gesundheitspotenzial zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen
entgegenzuwirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen
– eine ermittelbare Kennzahl – kann von anderen Einflüssen
abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal
der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht
bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen
werden kann.
Zu Frage 4:
Die budgetäre Bedeckung aller dieser
Maßnahmen erfolgt über verschiedene budgetäre
Ansätze, die jedoch nicht speziell für gesundheitsfördernde
Maßnahmen verwendet werden. Ein konkreter Betrag kann daher nicht bekannt
gegeben werden.
Zu Fragen 5 bis 8:
Schutzimpfungen (FSME und Grippeschutzimpfung) können
auch von mitversicherten Familienangehörigen wahrgenommen werden. Dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind für die
Schutzimpfungen in den letzten drei Jahren Kosten in der Höhe von insgesamt
€ 962,24 entstanden.
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.