11718/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM                               

 

 

                                                     BMWF-10.000/0187-III/4a/2012

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 13. August 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11862/J-NR/2012 betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung stellt für die Bediensteten ein umfangreiches Programm gesundheitsfördernder Maßnahmen zur Verfügung, das allen Mitar-beiter/innen der Zentralstelle inklusive den Mitgliedern des Kabinetts zugänglich ist, wie z.B.
laufende Evaluierungen von Arbeitsplätzen durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner/in
(Beleuchtung, Ergonomie, höhenverstellbare Schreibtische udgl.), Schutzimpfungen, Augen-untersuchungen, „Haltungschecks“, „MediMouse“ (Wirbelsäulenscreening), „Venenscreening“. Schulungen in Erster Hilfe, im Brandschutz und im Umgang mit dem Defibrillator.

 

Im Zuge spezieller Veranstaltungen (auch für Kolleg/innen der nachgeordneten Dienststellen) erfolgen regelmäßige Informationen über Themen wie „Mehr Spannung und Lebensfreude im Arbeitsalltag“, „Leistung erbringen – Burnout und Stress vermeiden“, „Burnout/Boreout – Warnsignale rechtzeitig erkennen“, „Mobbing/Bossing/Staffing“, „Gesunde Ernährung“, „Der Defibrillator – richtige Handhabung“, „Fit am Arbeitsplatz“, „Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz“, „Suchtprävention“, „Fairness am Arbeitsplatz – Mobbing und Bossing vermeiden“.


Im Rahmen der „Rückenschule“ werden Dehnungs- und Kräftigungsübungen für den Rücken nähergebracht. Im Intranet dient eine dort dargestellte „Übung der Woche“ zur Entspannung von Hals-, Nacken- und Rückenbereich.

 

Zu Frage 3:

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen zulässt.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen verfolgen den präventiven Ansatz, das vorhandene
Gesundheitspotenzial zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegenzuwirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen – eine ermittelbare Kennzahl – kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.

 

Zu Frage 4:

Die budgetäre Bedeckung aller dieser Maßnahmen erfolgt über verschiedene budgetäre
Ansätze, die jedoch nicht speziell für gesundheitsfördernde Maßnahmen verwendet werden. Ein konkreter Betrag kann daher nicht bekannt gegeben werden.

 

Zu Fragen 5 bis 8:

Schutzimpfungen (FSME und Grippeschutzimpfung) können auch von mitversicherten Familienangehörigen wahrgenommen werden. Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind für die Schutzimpfungen in den letzten drei Jahren Kosten in der Höhe von insgesamt
€ 962,24 entstanden.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.