11725/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


S91143/82-PMVD/2012                                                                                          13. August 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Juni 2012 unter der Nr. 12021/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "falsch verstandener Revisionismus der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend darf ausgeführt werden, dass die Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (AKO) als Koordinationsgremium aller in Österreich mit geographischen Namen befassten Dienststellen des Bundes und der Länder sowie der zuständigen wissenschaftlichen Institutionen und der Privatkartographie das Ziel hat, die Standardisier­ung der geographischen Namen Österreichs im Sinne der Empfehlungen der Vereinten Nationen zu fördern. Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ist mit dem Institut für Militärisches Geowesen in dieser Arbeitsgemeinschaft vertreten und nimmt an den Sitzungen teil.

Die Vereinten Nationen haben in ihren Gremien bis dato für das Meer, das von Japan, Republik Korea, Demokratische Volksrepublik Korea und Russland begrenzt wird, keine Festlegung für den geographischen Namen getroffen. Auch die „International Hydrographic Conference“ hat im Mai 2012 erneut keine Festlegung diesbezüglich getroffen und eine Entscheidung auf die Folgekonferenz im Jahr 2017 vertagt.

Im Übrigen ersuche ich im Hinblick darauf, dass diese Frage keinen Gegenstand des Voll­ziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport betrifft, um Verständnis, dass ich von einer detaillierteren Beantwortung Abstand nehme.