11725/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/82-PMVD/2012 13. August 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Juni 2012 unter der Nr. 12021/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "falsch verstandener Revisionismus der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ausgeführt werden, dass die Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (AKO) als Koordinationsgremium aller in Österreich mit geographischen Namen befassten Dienststellen des Bundes und der Länder sowie der zuständigen wissenschaftlichen Institutionen und der Privatkartographie das Ziel hat, die Standardisierung der geographischen Namen Österreichs im Sinne der Empfehlungen der Vereinten Nationen zu fördern. Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ist mit dem Institut für Militärisches Geowesen in dieser Arbeitsgemeinschaft vertreten und nimmt an den Sitzungen teil.
Die Vereinten Nationen haben in ihren Gremien bis dato für das Meer, das von Japan, Republik Korea, Demokratische Volksrepublik Korea und Russland begrenzt wird, keine Festlegung für den geographischen Namen getroffen. Auch die „International Hydrographic Conference“ hat im Mai 2012 erneut keine Festlegung diesbezüglich getroffen und eine Entscheidung auf die Folgekonferenz im Jahr 2017 vertagt.
Im Übrigen ersuche ich im Hinblick darauf, dass diese Frage keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport betrifft, um Verständnis, dass ich von einer detaillierteren Beantwortung Abstand nehme.