11731/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am       Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0174-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11969/J vom 14. Juni 2012 der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Situation in Höchst in Zusammenhang mit dem steigenden Verkehrsaufkommen ist dem Bundesministerium für Finanzen bekannt. Da auf Grund der Verkehrszunahme der letzten Jahre auch die (zum Zollamt Feldkirch Wolfurt gehörende) Zollstelle Höchst an ihre Grenzen in Bezug auf die Stellflächen gelangt ist, wurden die Möglichkeiten einer Erweiterung des Amtsplatzes bei der Zollstelle Höchst mehrfach gemeinsam mit dem Land Vorarlberg und der Gemeinde Höchst geprüft. Da nur geringfügige Erweiterungen möglich waren, hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt mit Wirksamkeit vom 16. Juli 2012 mit Verordnung geregelt, dass bei der Zollstelle Höchst nur noch Regionalverkehre (Unternehmenssitz Höchst, Gaißau, Fußach, Hard), Leerfahrzeuge, Versandverfahren und ähnliche Sendungen abgefertigt werden. Alle diese Verfahren erfordern nur minimale Stehzeiten und sind daher mit den Stellplatzkapazitäten der Zollstelle Höchst leistbar. Alle zeitaufwändigeren Verfahren werden künftig beim Zollamt in Wolfurt abgewickelt. Sofern die Schweizer Einfuhrabfertigung in diesen Fällen nicht direkt in Wolfurt sondern in St. Margrethen vorgenommen wird, werden die LKW auf einer neuen Korridorstrecke nach St. Margrethen überstellt.

 

Zu 2.:

Das Procedere der Zollverwaltung bei der Zollabfertigung ist dank moderner elektronischer Verfahren nicht verantwortlich für Stehzeiten. Der Arbeitsprozess des Zolls selbst bewegt sich im Minutenbereich. Ein wesentlicher Zeitfaktor hingegen ist beispielsweise die Datenauf-bereitung beim Spediteur. Die zeitlichen Optimierungsmöglichkeiten sind weitestgehend ausgeschöpft. Zielsetzung ist es daher, die Güterabfertigung nach Wolfurt zu verlagern. Die Grenze selbst kann dann nahezu im Fließverkehr passiert werden.

 

Zu 3.:

Hinsichtlich der Verbesserung der Infrastruktur an den Grenzzollstellen gibt es laufende Kontakte mit dem Land Vorarlberg und den betroffenen Gemeinden. Verbesserungen wurden gerade am Grenzübergang Tisis durch die Inbetriebnahme eines neuen Hochstandes erreicht. In Mäder wurde soeben ein Pilotprojekt zur Entlastung der Korridorstrecke Wolfurt – Lustenau abgeschlossen. In Lustenau wird im Laufe des Jahres 2012 auf Schweizer Seite eine neue Abfertigungskabine errichtet, wodurch eine schnellere Abfertigung der aus Wolfurt kommenden LKW ermöglicht wird. Eine bauliche Verbesserung bei der L203 im Bereich des Inselzollamtes Lustenau bis zur Einmündung in die Reichsstraße ist in Planung. Generell ist aber festzuhalten, dass über den jeweiligen Amtsplatz hinausgehende Bau- und Verkehrs-maßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen liegen.

 

Zu 4.:

Gemeinsam mit dem Land Vorarlberg wird derzeit intensiv nach Möglichkeiten gesucht, die LKW-Stellflächen deutlich zu erweitern. Dabei ist auf die Verkehrssicherheit, die Bedürfnisse des öffentlichen Personennahverkehrs und ähnliches Rücksicht zu nehmen. Als erster fixer Schritt werden entlang der Senderstraße Stellflächen für LKW markiert. Im Bereich der Gebäudeinfrastruktur sind derzeit Prüfungen im Gange, wobei auch die Bedürfnisse der Schweizer Zollverwaltung einfließen. Auch die Unterbringung der Spediteure bedarf einer Verbesserung. Fix ist als Maßnahme der Zollverwaltung, dass mit der Übersiedlung der Zollfahndung zur Zollstelle Hohenems im Laufe des Jahres 2012 die dann frei werdenden Räume beim Zollamt Wolfurt für die Güterabfertigung genutzt werden. Eine bauliche Erweiterung des im Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen stehenden Gebäudes, in dem auch das Zollamt Wolfurt untergebracht ist, ist nicht geplant, da für die Zollverwaltung derzeit kein Bedarf dafür besteht.

 

Abschließend ist auch hier festzuhalten, dass über den Amtsplatz hinausgehende Bau- und Verkehrsmaßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen liegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen