1178/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0035 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. MAI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 9. März 2009, Nr. 1188/J, betreffend barrierefreier

                        Zugang sehbehinderter Bürger zum Internetauftritt der öffentlichen

                        Hand (Binnen-I)

                       

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 9. März 2009, Nr. 1188/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) werden hausintern laufend Schulungen für die Internet-Redakteure des Ressorts abgehalten, in welchen u. a. auch die Problematik des barrierefreien Einbaus von  Binnenmajuskel in Texte des Ressorts erörtert werden. Derzeit wird die Verwendung von Binnenmajuskel „I“ im „Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren“ für Internet empfohlen.

 

Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass die Verwaltungsakademie des Bundes Schulungen zum barrierefreien Erstellen von Texten anbietet.

 

Zu Frage 4:

 

Das BMLFUW ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinem Internet-Angebot bemüht. Die Angebote und Services auf den Webseiten des BMLFUW werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei wird der Bedienbarkeit und Zugänglichkeit großes Augenmerk geschenkt. Sollten Benutzern an der Benutzung des Internet-Angebotes behindernde Barrieren auffallen, wird um entsprechende Mitteilung über das Webformular http://hilfe.lebensministerium.at ersucht.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Aktuell ist kein Standard bekannt, insbesondere bei der Web-Ausgabe in Form von HTML und CSS, über den diese Information in Form von Ankündigungszeichen in die Texte eingebettet werden kann. In erster Linie wurde dabei die Web-Ausgabe (HTML, CSS, XHTML und WAI Richtlinien) berücksichtigt, eine Rolle spielt aber auch die Print-Ausgabe (PDF).

 

Die Ergänzung der Texte auf eine nicht-standardkonforme Weise (Erschaffung eines Österreich-spezifischen Standards) erscheint nur wenig sinnvoll, da diese nicht von gängigen Browsern und Lesegeräten umgesetzt wird, also nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

 

Der Bundesminister: