11793/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0256-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11954/J-NR/2012 betreffend die Bildungsstandardtests für Mathematik 2012, die die Abg. Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2
Ja. Es wurde beim Testen nicht nach den Schultypen unterschieden, die Tests waren für alle Schulen und Schultypen vom gleichen Schwierigkeitsgrad. Da eine Schülerin bzw. ein Schüler in einer zumutbaren Zeit nur eine beschränkte Anzahl von Aufgaben lösen kann, wurden aus der Gesamtanzahl der zum Einsatz gebrachten Items mehrere Testheftformen gebildet. Diese sind unterschiedlich, sie sind jedoch für sich genommen gleich schwierig. Sogenannte „Link-Items“ ermöglichen überdies die Verbindung der Ergebnisse zwischen den Testheftformen. Die Zuteilung der Testheftformen zu Klassen bzw. Schülergruppen erfolgte nach dem Zufallsprinzip.
Zu Fragen 3 und 4:
Ja. Das rückgemeldete Testergebnis jeder Schülerin bzw. jedes Schülers hängt ausschließlich davon ab, wie viele der 48 Aufgaben im jeweiligen Testheft gelöst wurden. Die Ergebnisse werden unverändert berichtet, und sie werden in zweierlei Hinsicht verglichen: mit einem absoluten Vergleichswert (zB. Österreich-Schnitt) und zusätzlich mit dem „fairen“ Erwartungswert.
Es gab mancherorts ein Missverständnis in Bezug auf den „fairen Vergleich“. Dieser bietet eine zusätzliche Information, um die Aussagekraft des Ergebnisses zu erhöhen: Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) berechnet einen „Erwartungswert“, der die unterschiedlichen Rahmen- und Kontextbedingungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulen berücksichtigt (zB. Bildungshöhe aller Eltern am Standort, Anteil von Kindern nichtdeutscher Muttersprache, Urbanisierungsgrad, Schulgröße). Der Erwartungsbereich einer Schule ist dann jener Leistungsbereich, der aufgrund der gegebenen strukturellen Rahmenbedingungen zu erwarten wäre. Für Schulen mit vergleichbaren strukturellen Rahmenbedingungen würde sich der gleiche Erwartungsbereich ergeben. Der faire Vergleich soll (zusätzlich zum Vergleich der absoluten Ergebnisse) zeigen, welches Ergebnis in den gegebenen Rahmenbedingungen erreichbar ist. Damit soll sich der Blick öffnen auf die tatsächliche Leistung der Schule/Lehrkraft, auf jene Qualität, die tatsächlich selbst geschaffen ist und nicht der Gunst oder Ungunst äußerer Rahmenbedingungen zu danken ist.
Zu Fragen 5 und 6:
Schulbücher von AHS und Hauptschule, die den einschlägigen Richtlinien entsprechen, sollten in ihrem Kernbereich konform zu den Aufgabenstellungen sein.
Die Aufgaben der Bildungsstandards-Testung orientieren sich an den definierten Bildungsstandards und decken ein Spektrum ab, das geeignet ist einzuschätzen, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler die Bildungsstandards
- übertroffen
- erreicht
- teilweise erreicht
- nicht erreicht
hat. Insofern gibt es leichtere und anspruchsvollere Aufgaben.
Für die Schulbücher wurde nach der Verordnung der Bildungsstandards eine Richtlinie herausgegeben, damit die Autorinnen und Autoren ihre Werke entsprechend adaptieren können. Schulbücher von AHS und Hauptschule, die diesen Richtlinien entsprechen, sollten in ihrem Kernbereich konform zu den Aufgabenstellungen sein. Schulbücher enthalten allerdings meistens zusätzliche Kapitel oder Abschnitte, um Unterlagen für Vertiefung und Erweiterung zu bieten.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 7 mit „Nein“ erübrigt sich ein Eingehen auf Frage 8.
Zu Fragen 9 und 10:
Diese Absicht besteht nicht. Die Lehrkräfteressourcen sind grundsätzlich an die Zahl der Schülerinnen und Schüler geknüpft und daher ist jede Schülerin und jeder Schüler für die Bemessung der Werteinheiten-Kontingente an die Landesschulräte relevant. Es sind daher jedenfalls ausreichend Personalressourcen vorhanden, um den Schulbetrieb in qualitativ und quantitativ angemessenem Ausmaß sicherzustellen. Überdies wurden – gerade im Bereich der AHS-Unterstufe – namhafte Projekte umgesetzt, die zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrerinnen und Lehrer beigetragen haben. Dazu zählen die Senkung der Klassenschülerzahl und die begleitenden Maßnahmen bei den Teilungen in bestimmten Unterrichtsgegenständen sowie der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung. Gerade die Senkung der Klassenschülerzahl ist ein Beispiel dafür, dass die dementsprechend zur Verfügung gestellten Mittel bei den AHS zu einer deutlicheren Reduzierung der durchschnittlichen Klassengröße geführt hat. Die beiden genannten Projekte haben einen Umfang von rund 1.300 zusätzlichen Lehrkräfteplanstellen an die AHS gebracht.
Die den allgemein bildenden höheren Schulen in Bundesträgerschaft für Investitionen und den übrigen betrieblichen Sachaufwand zur Verfügung stehenden budgetären Mittel wurden seit dem Finanzjahr 2006 von EUR 58,496 Mio. kontinuierlich auf EUR 72,430 Mio. im Finanzjahr 2012 erhöht, was einer Steigerung um 23,82% entspricht. Für keinen anderen Bundesschultyp ist eine Steigerung in diesem Ausmaß erfolgt.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist trotz der ihm abverlangten Beiträge zur Budgetkonsolidierung des Bundes bemüht, die budgetären Mittel für den Sachaufwand der Bundesschulen in die folgenden Finanzjahre fortzuschreiben. Geringfügige Schwankungen der in den einzelnen Finanzjahren veranschlagten Mittel – manchmal auch zu Lasten der allgemein bildenden höheren Schulen – sind nicht etwa einem grundsätzlichen „Aushungern“ geschuldet, sondern auf Investitionsschwerpunkte, beispielsweise im Zusammenhang mit Schulbauvorhaben zurückzuführen.
Zu Frage 11:
Die Hauptzielrichtung der Bildungsstandardüberprüfung ist Qualitätsentwicklung: Die jeweiligen Akteurinnen und Akteure (Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und -leiter, Bezirks- und Landesschulinspektorinnen und -inspektoren, …) sollen sich mit dem Ergebnis in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich konstruktiv auseinandersetzen und Maßnahmen der Qualitätsentwicklung setzen.
Eine allgemeine Veröffentlichung von Ergebnissen verführt dazu, eine Rangreihe nach einem plakativen Testwert zu erstellen, was eher kontraproduktiv auf eine fundierte Auseinandersetzung wirkt. Um die tatsächlichen Leistungen einer Schule beurteilen zu können, bedarf es eines wesentlich tieferen Blicks auf die jeweiligen Rahmenbedingungen, in die schulinterne Kultur, die konkreten Ansprüche und Zielsetzungen am jeweiligen Schulstandort. Dabei sind alle Qualitätsbereiche einzubeziehen. Die Überprüfung der fachlichen Leistungen in ausgewählten Unterrichtsgegenständen am Ende eines Bildungsgangs bietet die Möglichkeit für eine Reihe von Rückschlüssen, eine umfassende Aussage über die Qualität einer ganzen Schule stellt sie nicht dar.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.