11795/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0258-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11978/J-NR/2012 betreffend Verschiebung der Zentralmatura, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Nach Gesprächen mit den Schulpartnern wurde feststellbar, dass sich manche Schulen noch zusätzliche Vorbereitungszeit für dieses Vorhaben wünschen. Aus diesem Grund wurde mit dem am 13. Juni 2012 eingebrachten Initiativantrag zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes (1975/A XXIV. GP) den Schulen ein „Optionenmodell“ eröffnet: Grundsätzlich können die Schulen die Termine 2013/14 bzw. 2014/15 mittels Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses realisieren. All jene Schulen, die noch Vorbereitungszeit benötigen, werden erst ein Jahr später die neue Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung ablegen. Schulversuche sind jederzeit möglich.
Zu Frage 2:
Die Vorbereitungszeit für die Beispielentwicklung war ausreichend bemessen. Die Leistungsbeurteilungsverordnung wird hinsichtlich der Aufgabenstellung und Korrektur von standardisierten Aufgaben bei der Reife(- und Diplom)prüfung und zur Vorbereitung im Unterricht ergänzt, sodass die Verwendung von standardisierten Aufgabengruppen zur Vorbereitung auf die Reife(- und Diplom)prüfung zweifelsfrei rechtlich geklärt ist. Ein entsprechender Entwurf für eine Novellierung der Leistungsbeurteilungsverordnung wurde der allgemeinen Begutachtung zugeführt und es ist eine zeitgerechte Kundmachung mit Inkrafttreten 1. September 2012 in Aussicht genommen. Ein unmittelbar weiterer Änderungsbedarf in der Leistungsbeurteilungsverordnung hinsichtlich der Abwicklung der Reife(- und Diplom)prüfung besteht derzeit nicht. Die Verwendung von Wörterbüchern und elektronischen Hilfsmitteln ist in den Ende Mai 2012 kundgemachten Verordnungen über die abschließenden Prüfungen geklärt (BGBl. II Nr. 174/2012, BGBl. II Nr. 177/2012).
Zu Frage 3:
Schulstandorte, die an den allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) bereits 2013/14 und an den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) 2014/15 die neue Reife(- und Diplom)prüfung umsetzen wollen, werden dies nach dem „Optionenmodell“ mittels Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses realisieren können. Diesbezüglich darf auf den am 13. Juni 2012 eingebrachten Initiativantrag zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes hingewiesen werden (1975/A XXIV. GP).
Zu Frage 4:
Auch hier wird auf den erwähnten Initiativantrag hingewiesen. Die Beschlüsse der Schulgemeinschaftsausschüsse sind bis Ende des ersten Semesters des Schuljahres 2012/13 bzw. ein Jahr später an den BHS vorzulegen. Erst dann werden die Schulstandorte, die von der Option Gebrauch machen, bekannt sein.
Zu Frage 5:
Die neue kompetenzbasierte und teilstandardisierte Reife(- und Diplom)prüfung bedeutet einen wesentlichen Paradigmenwechsel im weiterführenden Schulwesen, da nun Aufgabenstellungen von „außerhalb“ der Klasse und Schule gelöst werden müssen. Vor einer derartigen Änderung darf oder muss man Respekt haben können. Andererseits sind die Vorbereitungsarbeiten soweit gediehen, dass eine reibungsfreie Durchführung, wie sie in den lebenden Fremdsprachen seit vier Jahren praktiziert wird, gewährleistet ist.
Die seit mehreren Jahren laufende Vorbereitungsarbeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE), der Schulaufsicht und den Pädagogischen Hochschulen sowie innovativen Schulstandorten hat aber immer dazu geführt, dass bei entsprechender Gesprächsbereitschaft auch Zweifel beseitigt werden konnten.
Zu Frage 6:
Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) kann mit Sommer 2012 in allen Prüfungsgebieten der Reifeprüfung an AHS und Reife- und Diplomprüfung an BHS entwickelte, feldgetestete und verifizierte Aufgabenstellungen für alle Haupt- und Nebentermine der nächsten Jahre zur Verfügung stellen. Die Modelle und Aufgaben der Kompensationsprüfungen, die erst 2014 eingesetzt werden – und sich im Modell an die schriftlichen Aufgaben anlehnen müssen, stehen ab Ende September 2012 zur Verfügung.
Zu Frage 7:
Der frühere Direktor des BIFIE in Wien, Herr Dr. Josef Lucyshyn, wurde mit 30. März 2012 abberufen, da die Wirtschaftsprüfer des BIFIE wesentliche Schwächen im internen Kontrollsystem erkannt haben. Die Finanzprokuratur wurde mit der Prüfung beauftragt.
Zu Frage 8:
Die am BIFIE in Wien völlig neu entwickelte Methode der Aufgabenerstellung für die Reife(- und Diplom)prüfung mit begleitenden Methoden der Psychometrie und Testtheorie erfordert in den ersten Jahren der Entwicklung einen gewissen Aufwand. Des Weiteren mussten Schulaufsicht und Schulstandorte über die neue Methodik informiert und von ihr überzeugt werden. Nun liegen viele Aufgabenstellungen für die nächsten Jahre vor, sodass der Entwicklungsaufwand in den nächsten Jahren substanziell sinken wird.
Zu Fragen 9 und 11:
Am BIFIE mit den Standorten Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt sind 132 Personen tätig; für das Reifeprüfungsprojekt arbeiten am BIFIE in Wien (und Salzburg) etwa 30 Personen, wobei die Items zusätzlich von Lehrenden der Schultypen, die von BIFIE unter Vertrag genommen werden, mit erstellt werden. Etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gleichzeitig auch für die anderen BIFIE – Projekte zuständig, zB. bei IT-Serviceleistungen.
Zu Frage 10:
Die Kosten für die dem Reifeprüfungsprojekt zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Supportstrukturen und des Verwaltungsanteils in Wien belaufen sich jährlich auf EUR 2,6 Mio.
Zu Frage 12:
Die den Projekten zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BIFIE sind über die Homepage des BIFIE (www.bifie.at) einzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium sind in den entsprechenden Abteilungen der pädagogischen Sektionen I und II sowie der Sektion III des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zugeordnet; Ihre Aufgaben umfassen naturgemäß ein breiteres Spektrum und es sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht alleine für das Projekt „Zentralmatura“ tätig.
Zu Frage 13:
Da die Aufgaben bereits entwickelt sind – und für die „Optionsschulen“ zur Verfügung stehen müssen, sind große Änderungen im finanziellen Bereich nicht zu erwarten.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.