11796/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0259-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. August 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11994/J-NR/2012 betreffend Datenvernichtung ressorteigener Speichermedien, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden 2010 insgesamt 256 PCs und 2011 insgesamt 40 PCs entsorgt. Vom Bundesrechenzentrum werden vor der Entsorgung die internen Speichermedien (Festplatten) entnommen und in einem zutrittsgesicherten Systemraum gelagert. Bei Wiederverwendung erfolgt eine Überschreibung mit dem neuen Rollout (nur HDDs), sonst werden diese mit dem zertifizierten Löschprogramm „killdisk“ gelöscht. Dieses Verfahren gilt auch für CDs, DVDs und USB Sticks; die Zahl der diesbezüglich ausgeschiedenen Speichermedien ist nicht mehr erhebbar.
Die Serverfestplatten wurden zu einem Raid 5-Volume zusammengefasst (damit werden die Daten verteilt auf die Platten geschrieben und nur Bruchstücke davon befinden sich jeweils auf einer Platte). Die Datenlöschung erfolgt analog mit dem zertifizierten Löschprogramm „killdisk“. Danach wurden die einzelnen Platten mit dem Degauser entmagnetisiert. Der Degauser ist vom Norwegian National Security Authority (NSM) in Norwegen bis zur Stufe „Hemmeling“ zertifiziert. Dies entspricht in Deutschland der Stufe „Geheim“, in den USA der Sicherheitsstufe „Secret“ sowie in der NATO „NATO secret“. Daten auf Festplatten werden damit vollständig vernichtet und die Platten können nicht wieder verwendet werden. Zum Schluss wurden die Platten noch zerlegt und als entsprechender Müll (Elektronik bzw. Metall) entsorgt.
Da in Bezug auf den nachgeordneten Bereich einschließlich der Schulen vor dem Hintergrund der gegebenen Dezentralisierung in diesem Bereich eine gewünschte genaue jahresbezogene Auflistung zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den damit verbundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwand und den gegebenen Zeitrahmen von einer genauen Auflistung Abstand genommen wird.
Zu Fragen 9 bis 16:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden im Jahr 2010 insgesamt 22 Stück und im Jahr 2011 insgesamt 15 Stück Mobiltelefone (einschließlich Smartphones) ausgeschieden. Die Mobiltelefone (einschließlich Smartphones) werden nach Löschen aller Speicher (manuelles Löschen durch Bediensteten und Zurücksetzen auf Werkseinstellung durch die Organisationsabteilung vor Weitergabe) karitativen Organisationen zur Verfügung gestellt. Smartphones, die im Zuge des Dienstgebrauchs Daten auf dem Endgerät gespeichert hatten, werden seitens der IT-Abteilung zudem entweder per Signal des E-Mail-Verbindungs-Servers oder bei Erbringung manuell in den sogenannten Auslieferungszustand versetzt. Allgemein erfolgt eine Auslieferung eines Ersatzgeräts nur durch Beleg des auszuscheidenden Altgeräts. Es werden alle denkmöglichen Veranlassungen getroffen, um zu verhindern, dass Daten im Sinne der Fragestellung in den Besitz unbefugter Personen gelangen. Im Übrigen gilt in Bezug auf den nachgeordneten Bereich das zu Fragen 1 bis 8 Ausgeführte sinngemäß.
Zu Fragen 17 bis 24:
Auf den im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingesetzten Scannern und Druckern werden keine später auslesbaren Daten gespeichert. Daher ist auszuschließen, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener Scanner oder Drucker Dritten zugänglich wurden.
Ferner bestehen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Leasingverträge hinsichtlich Multifunktionsdrucker mit integrierten Festplatten. 2010 wurden 40 derartiger Geräte ausgetauscht (2011 keine). Im Zuge des Austausches ist der Leasingpartner vertraglich zur ordnungsgemäßen Vernichtung der letztverbliebenen Daten verpflichtet; davor werden Daten laufend selbständig überschrieben. Es werden alle denkmöglichen Veranlassungen getroffen, um zu verhindern, dass Daten im Sinne der Fragestellung in den Besitz unbefugter Personen gelangen.
Im Übrigen gilt in Bezug auf den nachgeordneten Bereich das zu Fragen 1 bis 8 Ausgeführte sinngemäß.
Zu Fragen 25 bis 32:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine digitalen Diktiergeräte im Einsatz. Im Übrigen gilt in Bezug auf den nachgeordneten Bereich das zu Fragen 1 bis 8 Ausgeführte sinngemäß.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.