11797/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Frau                                                                                                                              Geschäftszahl:      BMUKK-10.000/0260-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 2. August 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12001/J-NR/2012 betreffend Türkisch-Hausübung an der Volksschule Bad Deutsch Altenburg, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Nach den vorliegenden Informationen (Befassung und Auskunft der zuständigen Schulaufsicht) wurde diese Hausübung im Unterrichtsgegenstand „Deutsch, Lesen Schreiben“ gegeben. Dabei handelt es sich um ein Arbeitsblatt zur Erarbeitung des Lautes und Schriftzeichens „Üü“. Das Arbeitsblatt stammt aus einem für den Unterrichtsgebrauch zugelassenen Schulbuch (Zebra – Buchstabenheft) und es werden die Bezug habenden Arbeitsblätter zur Verdeutlichung im Gesamten in der Beilage zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 2:

Diese Hausübung wurde auf Basis des Lehrplans für Volksschulen gegeben.

 

Zu Frage 3:

Die betreffende Lehrkraft erteilt keinen Türkischunterricht.

 

Zu Frage 4:

Die Lehrkraft erhält so wie alle anderen Landeslehrkräfte ihr Gehalt von dem dafür zuständigen Dienstgeber.

 


Zu Fragen 5 und 11:

Hausübungen dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit, hier zur Erarbeitung des Lautes und Schriftzeichens „Üü“. Da im Türkischen der Laut „Üü“ sehr oft vorkommt, wurden diese Wörter dazu verwendet, dass die Schülerinnen und Schüler das Schriftbild erkennen und einkreisen sollten. Die Wörter waren nicht dazu gedacht, türkische Vokabel zu trainieren. Außerdem ist es für Kinder immer sehr motivierend und herausfordernd, Wörter aus fremden Sprachen kennenzulernen.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Nach Befassung und Auskunft der zuständigen Schulaufsicht liegt an der VS Bad Deutsch-Altenburg der diesbezüglich Anteil an Kindern insgesamt bei ca. 8%. Nachfolgend die Aufschlüsselung nach Klassen: 1a: 7%, 1b: 13%, 2: 13%,   3: 6%, 4: 0%.

 

Zu Frage 8:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 8 erübrigt sich ein Eingehen auf Frage 9.

 

Zu Frage 10:

In diesem Unterrichtsgegenstand gibt es keinen Klassennotendurchschnitt, da diese Klasse am Schulversuch „Alternative Leistungsbeurteilung – Elterninformation“ teilnimmt.

 

 

Beilage

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.