118/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.12.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am     Jänner 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0147-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 94/J vom 6. November 2008 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Beantwortung dieser Anfrage gilt, soweit sie allgemeine Aussagen in Bezug auf die Usancen betrifft, nach Rücksprache auch für den meinem Amtsvorgänger beigegebenen Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu 1. bis 3.:

Bei offiziellen Besuchen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es im internationalen Kontext üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie Souvenirs, CDs, Bücher oder landesübliche Genussmittel wie etwa Süßigkeiten zu verschenken. Eine Ablehnung von derartigen Gastgeschenken würde auf Unverständnis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.

 

Im Bundesministerium für Finanzen werden keine detaillierten Aufzeichnungen über die dem Bundesminister und den Staatssekretären oder allenfalls deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übergebenen Geschenke und Aufmerksamkeiten geführt. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre – insbesondere im Hinblick auf den materiellen Wert der Geschenke und den Nutzen solcher Aufzeichnungen – nicht gerechtfertigt, weshalb eine Auflistung nicht möglich ist.

 

Zu 4. bis 6.:

In Einzelfällen wurden Geschenke vom Bundesministerium für Finanzen inventarisiert und sind somit in Bundeseigentum übergegangen. Im Übrigen ist beabsichtigt, die erhaltenen Geschenke, sofern es sich nicht um Aufmerksamkeiten von geringem Wert handelt, karitativen Zwecken zuzuführen.

 

Eine vom Ressort veranlasste öffentliche Versteigerung erscheint nicht zweckmäßig, zumal eine solche Versteigerung als Geringschätzung des Geschenkgebers aufgefasst werden und so zu einer Verstimmung führen könnte.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen