1180/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 05.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0037 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. MAI 2009

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 10. März 2009, Nr. 1229/J, betreffend den

                        Missbrauch der Taxi-Business-Karte durch Mitarbeiterinnen

                        und Mitarbeiter der Regierungsbüros

                       

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 10. März 2009, Nr. 1229/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Die Bundesbeschaffung GmbH hat gemäß BB-GmbH-Gesetz mit Beförderungsunternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Das BMLFUW hat entsprechend dem Rahmenvertrag eine Vereinbarung mit einem Beförderungsunternehmen betreffend Ausstellung von Taxikarten und die bargeldlose Zahlung getroffen. Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesministers für Finanzen Nr. 1224/J-NR/2009 wird verwiesen.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Zum Stichtag 1. März 2009 standen 19 Bediensteten des Ressorts Taxikarten zur Verfügung. Im Zeitraum 1.1.2007 bis 1.3.2009 waren im Durchschnitt 20 personenbezogene Taxikarten in Verwendung. Weiters wurden 5 Einmalkarten, die einem Preislimit von 20,-- € unterliegen, ausgegeben.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

 

Die Gesamtkosten für Taxifahrten im Zeitraum 1.1.2007 bis 31.3.2009 betragen 78.139,48 €, hievon wurden für Taxikarten 9.900,54 € aufgewendet. Eine Aufgliederung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

 

Die vom BMLFUW bezahlten Taxikosten betreffen ausschließlich dienstliche Fahrten. Auf jedem Beleg wird die Begründung der dienstlichen Notwendigkeit vermerkt und bestätigt. Weiters erfolgt im Zuge der Anweisung eine Plausibilitätsprüfung durch die anweisende Abteilung. Ein Missbrauch kann daher ausgeschlossen werden.

 

Der Bundesminister: