11802/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0183-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11972/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Schwierigkeiten mit ‚Hybriden Rückscheinbriefen’“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Pro Jahr werden 9,1 Millionen postalische Zustellungen von der Bundesrechenzentrum GmbH für die Justiz erstellt, davon 2,2 Millionen RSb, 100.000 RSa und 6,8 Millionen Sendungen ohne Zustellnachweis. Bei diesem Umfang der nachweislichen Sendungen hätte sich ohne  Einführung des hybriden Rückscheinbriefes eine potentielle Verteuerung durch die Portoerhöhung der Post AG um rund eine Million Euro ergeben.

Im Jahr 2011 wurde daher die Umstellung auf den hybriden Rückscheinbrief ohne Portoerhöhung für 2,3 Millionen Zustellungen beschlossen. Zusätzlich wurde durch das Sammeln von Briefstücken an denselben Empfänger ein weiteres Einsparungspotential von zirka 1,5 Millionen Euro für die Justiz geschaffen.


Die elektronischen Zustellstatusinformationen und -nachweise erhöhen die Transparenz des Zustellvorganges und reduzieren den manuellen Aufwand der Post.

Ende April 2012 sind in der Umstellungsphase auf den hybriden Rückscheinbrief Verzögerungen bei der postalischen Zustellung entstanden, die umgehend behoben wurden.

In der Bundesrechenzentrum GmbH werden für die Justiz pro Tag durchschnittlich 20.000 hybride Rückscheinbriefe zeitgerecht an die Post übergeben.

Zu 2:

In der Startphase für die Verfahrensautomation Justiz Ende April 2012 kam es im Zuge der Einführung des hybriden Rückscheinbriefes zu erhöhten Nachfragen der Anwender. Da die Briefsendungen nun elektronisch verfolgbar sind, gibt es prinzipiell mehr Anfragen zu den Zustellinformationen, die bei manueller Zustellung nicht beantwortet werden konnten.

Zu 3:

Auf Grund der Komplexität des Zusammenspiels aller betroffenen Organisationseinheiten und technischen Komponenten kam es in der Startphase Ende April 2012 zu Verzögerungen bei der Aussendung der Erledigungen der Gerichte. Weiters kam es im Bereich der Druckgutbehandlung im Output-Competence-Center der Bundesrechenzentrum GmbH kurzfristig zur Nichtaussendung von Briefen der Gerichte. Die Verzögerungen wurden mittlerweile behoben und die Aus- und Abfertigung der Sendungen mit hybridem Rückschein laufen nun genauso reibungslos wie beim konventionellen Rückscheinbrief.

Zu 4:

Die Umstellung der gesamten Prozesskette der Zustellung – von der IT-Anwendung zum Druck, zur maschinellen hochautomatisierten Kuvertierung, Lieferung an die Post AG, Verarbeitung der elektronischen Statusmeldungen zur Zustellkarte zurück zur IT-Anwendung – erforderte in der Anfangsphase einzelne Nachjustierungen und die Einführung zusätzlicher qualitätssichernder Maßnahmen. Mitursächlich war auch ein erheblicher Anstieg des Abfertigungsvolumens in der letzten Zeit, der durch die Ausweitung der Kosten senkenden Verlagerung von der lokalen manuellen Abfertigung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zur zentralen Abfertigung ausgelöst wurde. Inzwischen läuft die Prozesskette täglich reibungslos, gesichert  und routiniert ab.

 

Wien,     . August 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl