11805/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0186-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12002/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einstellung eines Verfahrens durch die Salzburger Staatsanwaltschaft“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Nach Fortführung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Salzburg intensive und zeitaufwändige Ermittlungen durchgeführt, vor deren Abschluss die Durchführung der Tatrekonstruktion nicht zielführend gewesen wäre. Unmittelbar nach Prüfung des letzten ausständigen Ermittlungsergebnisses hat die Staatsanwaltschaft Salzburg am 21. Oktober 2011 beim Landesgericht Salzburg die Durchführung einer Tatrekonstruktion beantragt. Gemäß § 149 Abs. 3 StPO obliegt diese dem Gericht, das auch deren Termin festzusetzen hat. Ein bereits anberaumter Termin musste allerdings auf Grund widriger Witterungsverhältnisse entfallen.
Zu 4 bis 6:
Die Durchführung der Tatrekonstruktion, sohin auch die Protokollführung und -ausfertigung, obliegt dem Gericht. Vor Einlangen der Ergebnisse dieser Ermittlungsmaßnahme kann das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen werden. Ich ersuche um Verständnis, dass mir zu Vorgängen bei den unabhängigen Gerichten weder eine Berechtigung zur Auskunftserteilung, noch eine Einflussmöglichkeit im Rahmen des Weisungsrechtes zukommt, weshalb diese Akte der unabhängigen Rechtsprechung auch nicht dem Interpellationsrecht unterliegen.
Wien, . August 2012
Dr. Beatrix Karl