1181/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.05.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0084-Pers./Org.e/2009 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 2. Mai 2009
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1233/J-NR/2009 betreffend den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4: Es werden ausschließlich die Rahmenverträge der BBG verwendet. Daher wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1224/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen ver-wiesen.
Zu Fragen 5 bis 8: Im angefragten Zeitraum standen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung insgesamt 1.313 Einmalkarten zur Verfügung. Die Taxifahrten wurden nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.
Zu Fragen 9 bis 11: Die
Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive jener im Rahmen von
Dienstreisen) betrugen in der Zentralleitung des Ressorts im nachgefragten
Zeitraum – soweit bereits abgerechnet –
Zu Frage 12: Die Kontrolle der Taxifahrten-Abrechnungen auf deren dienstliche Notwendigkeit erfolgt durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten/die jeweilige Dienstvorgesetzte.
Zu Frage 13: Ja.
Zu Frage 14: Die Konsequenzen können je nach Anlassfall arbeits-, disziplinar- oder zivilrechtlicher Art sein.
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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