1181/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0084-Pers./Org.e/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 2. Mai 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1233/J-NR/2009 betreffend den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Es werden ausschließlich die Rahmenverträge der BBG verwendet. Daher wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1224/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen ver-wiesen.

 

Zu Fragen 5 bis 8:

Im angefragten Zeitraum standen der Zentralleitung des  Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung insgesamt 1.313 Einmalkarten zur Verfügung. Die Taxifahrten wurden nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive jener im Rahmen von Dienstreisen) betrugen in der Zentralleitung des Ressorts im nachgefragten Zeitraum – soweit bereits abgerechnet –
€ 37.728,17; davon entfielen auf Taxikarten € 22.406,86. Aus verwaltungsökonomischen
Gründen wird von einer detaillierten Aufgliederung Abstand genommen.

 

Zu Frage 12:

Die Kontrolle der Taxifahrten-Abrechnungen auf deren dienstliche Notwendigkeit erfolgt durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten/die jeweilige Dienstvorgesetzte.

 

Zu Frage 13:

Ja.

 

Zu Frage 14:

Die Konsequenzen können je nach Anlassfall arbeits-, disziplinar- oder zivilrechtlicher Art sein.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.