11810/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

 

              

GZ: BMI-LR 2220/0733-III/4/a/2012

 

Wien, am        . August 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mathias Venier und weitere Abgeordnete haben am
14. Juni 2012 unter der Zahl 11953/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Staatsbürgerschaftsverleihung an den Salafisten-Prediger Mohamed Mahmoud“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Die Vollziehung von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 1 B-VG Landessache und fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 2:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.