11810/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR 2220/0733-III/4/a/2012
Wien, am . August 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Mathias Venier und weitere Abgeordnete haben am
14. Juni 2012 unter der Zahl 11953/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die Staatsbürgerschaftsverleihung an den
Salafisten-Prediger Mohamed Mahmoud“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Die Vollziehung von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 1 B-VG Landessache und fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 2:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.