11825/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0009-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Venier und weitere Abgeordnete haben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 11948/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Radio-Empfang in heimischen Tunnelanlagen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich – laut Auskunft der ASFINAG - wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer Sendeanlage in einem Tunnel?

 

Die Kosten für die Errichtung einer Tunnelfunkanlage, welche neben dem Senden von Radioprogrammen auch das Funken von Einsatzdiensten und Tunnelbetreibern in einem Tunnel ermöglicht, müssen in Zusammenhang mit der Komplexität der gesamten Tunnelanlage betrachtet werden. Die Bandbreite der Errichtungskosten liegt zwischen 110 – 150 € pro lfm Tunnel. Die Betriebskosten (Strom) für die Tunnelfunkanlage werden nicht getrennt erfasst. Der Betrieb dieser Anlage spielt jedoch im Verhältnis zu den großen Energieverbrauchern wie Tunnellüftung und -beleuchtung nur eine untergeordnete und somit vernachlässigbare Rolle.

 


Zu Frage 2:

Ø  Wer trägt die Kosten für die Errichtung der Anlage bzw. welcher Anteil der Kosten entfällt jeweils auf die Radiosender und die ASFINAG?

 

Der Radiosender trägt die reinen Kosten für die Einbindung in die Tunnelfunkanlage, nicht aber die Kosten der Tunnelfunkanlage selbst. Diese Kosten verbleiben bei der ASFINAG.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Müssen die Sender zusätzlich Gebühren für die Nutzung entrichten?

Ø  Wenn ja, wie hoch sind die Tarife hierfür?

Ø  Welche Kriterien hat ein Radiosender außer den finanziellen Kriterien noch zu erfüllen, um sein Programm in einem Tunnel ausstrahlen zu dürfen?

 

Es ist ein laufendes Entgelt für die Nutzung der Tunnelfunkanlage an die ASFINAG zu entrichten.

Für Sender mit Werbeverbot wie Ö1 gibt es einen vergünstigten Jahrestarif in der Höhe von
€ 120,00 pro Tunnelkilometer. Werbefinanzierte Sender zahlen jährlich € 888,00 pro Tunnelkilometer. Darüber hinaus sind keine weiteren Kriterien zu erfüllen.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Ist in allen heimischen Tunnelanlagen eine Überwachungszentrale vorhanden?

Ø  Falls nein, wie bzw. durch wen erfolgt in diesem Fall eine Sicherheitsdurchsage?

 

Sämtliche Straßentunnel im Autobahn- und Schnellstraßennetz mit einer Tunnellänge von größer 500 m sind in Entsprechung der Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.13.1 des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes durch eine Überwachungszentrale überwacht.