11832/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0138-I/4/2012

Wien, am 14. August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 11956/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend „Bilderberg-Konferenz 2012 in Chantilly“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11 und 15:

Ø  „Haben neben Ihnen, Oscar Bronner, Willibald Cemko und Rudolf Scholten noch weitere Personen aus Österreich an der diesjährigen Bilderberg-Konferenz teil­genommen?

Ø  Welche Inhalte wurden im Zuge dieser Konferenz behandelt?

Ø  Wurden Sie über die Inhalte dieser Konferenz bereits im Vorfeld informiert?

Ø  War die Finanzkrise in Griechenland ebenfalls Gegenstand der diesjährigen Bil­derberg-Konferenz?

Ø  Wurde auf höchster wirtschaftlicher und politischer Ebene auch die österreichi­sche Haltung koordiniert?

Ø  Welche gemeinsamen Denk- und Handlungslinien brachte die Konferenz?

Ø  Sind Sie der Meinung, dass im Zuge dieses Treffen wichtige Fragen für die Zu­kunft Österreichs behandelt wurden?

Ø  Warum hat die Öffentlichkeit kein Recht darauf, die Inhalte der Bilderberg-Kon­ferenz zu erfahren?

Ø  Halten Sie es für legitim, dass Sie an dieser Konferenz als „Privatperson“ teilnah­men und daher jegliche Aufklärung über die besprochenen Inhalte verweigern, wenn ihre Funktion als amtierender Bundeskanzler ausschlaggebend für die Einladung war und Sie sich fast ausschließlich mit Politikern und hochrangigen Personen der Wirtschaft bzw. Medien anderer Länder trafen?

Ø  Prominente Teilnehmer der Bilderberg-Konferenzen argumentieren, dass sie bei diesen Treffen ungehindert und offen über aktuelle Probleme der Weltpolitik und -wirtschaft diskutieren können. Stimmen Sie dem überein und warum können Sie das im Parlament bzw. gegenüber der österreichischen Bevölkerung nicht tun?

Ø  Falls es sich bei der Bilderberg-Konferenz um eine „privat organisierte Zusam­menkunft“ handelt, warum werden öffentliche Organe (Polizei, Militär, etc.) zur Sicherung der Konferenz eingesetzt und wer finanziert deren Einsatz?

Ø  Stammen Spenden zur Finanzierung der diesjährigen Bildberg-Konferenz auch aus Österreich?“

 

Ich verweise darauf, dass es sich bei den „Bilderberg-Treffen“ um eine Zusam­menkunft von Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Zivilgesell­schaft, der Politik und von Medienvertretern auf internationaler Ebene handelt. Diese – privat organisierten – Zusammenkünfte dienen dem Meinungsaustausch über ak­tuelle Fragestellungen. Es ist allerdings ausdrücklich festzuhalten, dass die Teilnehmer an solchen Treffen nicht in ihrer jeweiligen Funktion – etwa als Staatenvertreter – mitwirken, weshalb diese Fragen auch nicht Gegenstände der Vollziehung des Bundeskanzleramtes betreffen.

 

Zu Frage 12:

Ø  „Wer war während Ihres dreitägigen „Privat-“Aufenthaltes in Chantilly mit Ihrer Ver­tretung als Bundeskanzler betraut?“

 

Mit meiner Vertretung als Bundeskanzler war gemäß Art. 69 Abs. 2 B-VG der Herr Vizekanzler betraut.

 

Zu den Fragen 13 bis 14:

Ø  „Welche Kosten sind für die Teilnahme an der diesjährigen Bilderberg-Konferenz angefallen?

Ø  Wer genau finanzierte diesen finanziellen Aufwand?“

 

Dem Bundeskanzleramt entstanden aus meiner Teilnahme an der Tagung keine Kosten.

 

Mit freundlichen Grüßen