11833/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0155-I/4/2012 |
Wien, am 14. August 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 11984/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grundstücksspekulation und politische Firmenverflechtung rund um das Media Quarter St. Marx“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Hat es Gespräche zur Standortfrage der Wiener Zeitung zwischen Ihnen oder Ichrem für Medien zuständigen Staatssekretär mit Christian Pöttler gegeben und wenn ja, was war Inhalt der Gespräche?
Ø Ist Ihnen eine Einflussnahme der Wiener Landespolitik auf den Bund als Eigentümer der Wiener Zeitung hinsichtlich der Standortfrage bekannt?
Ø Haben Sie selbst oder ihr für Medien zuständiger Staatsekretär Einfluss auf die Standortentscheidung der Wiener Zeitung genommen?
Weder ich noch Staatssekretär Dr. Ostermayer haben Gespräche mit Herrn Pöttler über die Standortfrage der Wiener Zeitung geführt oder Einfluss auf die Standortfrage der Wiener Zeitung genommen. Eine Einflussnahme der Wiener Landespolitik auf die Standortfrage der Wiener Zeitung ist mir nicht bekannt. Die Entscheidung, den Standort der Wiener Zeitung nach St. Marx zu verlegen, ist eine rein kaufmännische Entscheidung der Geschäftsführung der Wiener Zeitung GmbH.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Ø Hat es Gespräche zur Standortfrage des ORF zwischen Ihnen oder Ihrem für Medien zuständigen Staatssekretär mit Alexander Wrabetz gegeben und wenn ja, was war Inhalt der Gespräche?
Ø Ist Ihnen eine bisherige Einflussnahme der Wiener Landespolitik auf den ORF oder die für Medienpolitik zuständigen Regierungsmitglieder hinsichtlich der Standortentscheidung des ORF bekannt?
Ø Haben Sie selbst oder ihr für Medien zuständiger Staatssekretär bisher Einfluss auf die Standortentscheidung des ORF genommen?
Ø Können Sie ausschließen, dass durch eine allfällig auf neue Berechnungen gestützte Entscheidung des ORF für St. Marx der Einsatz von Steuergeld oder Rundfunkgebühren letztlich zu massiven Vermögensvorteilen für Rakhat Aliyev und/oder seine Geschäftspartner führt?
Diesbezüglich weise ich zunächst auf das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG-Rundfunk) hin, welches ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des Rundfunks sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind, normiert. Gemäß § 1 ORF-Gesetz (ORF-G) ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts eingerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund oder Ländern gehalten werden. Das Handeln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Autonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen Strategien und Maßnahmen zu prüfen, zu bewerten und gegebenenfalls umzugestalten.
Weder Staatssekretär Dr. Ostermayer noch ich haben mit Herrn Dr. Wrabetz die Standortfrage des ORF beeinflussende Gespräche geführt. Ich bin auch nicht mit diesbezüglichen Interessen der Stadt Wien und mit den Liegenschaften St. Marx befasst.
Mit freundlichen Grüßen