11834/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0156-I/4/2012

Wien, am 14. August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 11985/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Datenvernichtung ressorteigener Speichermedien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele im Bundeskanzleramt und nachgeordneten Dienststellen verwendete in­terne und externe Speichermedien (interne und externe Festplatten, DVDs, CDs, USB-Sticks, Speicherkarten, etc.) wurden in den letzten zwei Jahren ausgeschieden? (aufgegliedert auf Jahre und Speichermedien)

 

Die Daten für das Ressort sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


 

Server/PCs/

NBs-interne Festplatten

Sachgüteraustausch

Server/PCs/

NBs -interne Festplatten Vernichtung

externe
Festplatten

DVDs, CDs, Datenbänder

USB-
Sticks

Speicher-karten,

Memories

BKA: 2010

76

125

9

220 kg

43

19

BKA: 2011

21

79

0

0

13

17

ÖStA: 2010

1

4

0

0

0

0

ÖStA: 2011

0

0

0

0

0

0

AsylGH 2010

 

0

 

 

 

 

AsylGH 2011

 

8

0

0

3

0

Die im Österreichischen Staatsarchiv (ÖSTA) vorhandenen USB-Sticks sind anlassbezogen im Einsatz und werden hauptsächlich für Präsentationszwecke verwendet.

 

Zu Frage 2:

Ø  An wen wurden diese ausgeschiedenen Speichermedien weitergegeben?

 

Sachgüteraustausch:

97 Server (ohne Festplatten), PCs und Notebooks wurden im Sinne der Richtlinien für den Sachgüteraustausch an Bundesschulen abgegeben.

 

Die Festplatten dieser Server werden im Betrieb des BKA weiter verwendet und bei Defekt oder Unbrauchbarkeit – analog zu den Festplatten der PCs und Notebooks – vernichtet.

 

Vernichtung:

Die Festplatten defekter PCs und Notebooks werden ausgebaut, unter Verschluss aufbewahrt und unter Aufsicht 2-fach mechanisch und 1-fach thermisch von einem einschlägigen Unternehmen vernichtet.

 

DVDs, CDs, Datenbänder, externe Festplatten, USB-Sticks, Memories werden ebenfalls auf diese Weise vernichtet.

 

Die Gehäuse der PCs usw. werden über die MA 48 (Problemsammelstelle) zur Rohstoffgewinnung entsorgt.


Zu den Fragen 3 bis 7:

Ø  Was passierte mit diesen Speichermedien?

Ø  Wurden die auf den ausgeschiedenen Speichermedien befindlichen Daten vor dem Ausscheiden vernichtet?

Ø  Wenn ja, wie?

Ø  Wenn ja, von wem?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Festplatten von Servern werden nicht abgegeben. Wenn sie nicht mehr benötigt werden, werden sie vernichtet (siehe Antwort zur Frage 2).

Bei Abgabe von sonstigen Festplatten im Sachgüteraustausch werden auf diesen befindliche Daten mittels Datenvernichtungssoftware DataEraser vernichtet.

 

Zu Frage 8:

Ø  Können Sie ausschließen, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener Speichermedien Dritten zugänglich waren/sind?

 

Es werden alle technisch möglichen Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass Daten im Sinne der Frage in den Besitz unbefugter Personen gelangen.

 

Zu Frage 9:

Ø  Wie viele im Bundeskanzleramt und nachgeordneten Dienststellen verwendete Mobiltelefone wurden in den letzten zwei Jahren ausgeschieden?

 

 

Mobiltelefone ausgeschieden - Sachgüteraustausch

Mobiltelefone ausgeschieden-Vernichtung, Schreddern

BKA: 2010

0

0

BKA: 2011

1

130

ÖSTA: 2010

0

78

ÖSTA: 2011

0

0

AsylGH: 2010

9

7

AsylGH: 2011

3

1

 

Zu den Fragen 10 bis 15:

Ø  An wen wurden diese ausgeschiedenen Mobiltelefone weitergegeben?

Ø  Was passierte mit diesen Mobiltelefonen?

Ø  Wurden die auf den ausgeschiedenen Mobiltelefonen befindlichen Daten vor dem Ausscheiden vernichtet?

Ø  Wenn ja, wie?

Ø  Wenn ja, von wem?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Ein Handy wurde aufgrund Ressortwechsels des Bediensteten an die neue Dienststelle abgegeben.

 

91 Handys des BKA und 78 Handys des ÖStA wurden intern verwahrt und wie die Festplatten von Server vernichtet.

 

Zu Frage 16:

Ø  Können Sie ausschließen, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener Mobiltelephone Dritten zugänglich waren/sind?

 

Es werden alle denkmöglichen Veranlassungen getroffen, um zu verhindern, dass Daten im Sinne der Frage in den Besitz unbefugter Personen gelangen.

 

Zu den Fragen 17 bis 23:

Ø  Wie viele im Bundeskanzleramt und nachgeordneten Dienststellen verwendete Scanner, Drucker und Kopierer mit Festplatte wurden in den letzten zwei Jahren ausgeschieden?

Ø  An wen wurden diese ausgeschiedenen Scanner, Drucker und Kopierer mit Festplatte weitergegeben?

Ø  Was passierte mit diesen Scannern, Druckern und Kopierern mit Festplatte?

Ø  Wurden die auf den ausgeschiedenen Scannern, Druckern und Kopierern mit Festplatte befindlichen Daten vor dem Ausscheiden vernichtet?

Ø  Wenn ja, wie?

Ø  Wenn ja, von wem?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Die Scanner und Drucker enthalten keine Festplatten. Kopierer, die Festplatten enthalten, werden an den Lieferanten zurückgegeben.

 

Die Vernichtung der Daten auf der Festplatte erfolgt auf der Grundlage der von der Bundesbeschaffungs GmbH getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Demnach wird der Lieferant verpflichtet, die Vernichtung der Daten schriftlich zu bestätigen. Die Vernichtung erfolgt durch Überschreiben der Daten. Wenn dies nicht mehr möglich ist, wird der Datenträger gemäß DIN 33858 magnetisiert, um sicherzustellen, dass keine Daten auf dem Datenträger verbleiben.


Zu Frage 24:

Ø  Können Sie ausschließen, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener Scanner, Drucker und Kopierer mit Festplatte Dritten zugänglich waren/sind?

 

Entsprechend einer vertragskonformen Vorgehensweise des Lieferanten ist der Zugang für Dritte zu datenschutzrelevanten Daten auszuschließen (siehe Beantwortung zu Frage 23).

 

Zu den Fragen 25 bis 32:

Ø  Wie viele im Bundeskanzleramt und nachgeordneten Dienststellen verwendete digitale Diktiergeräte wurden in den letzten zwei Jahren ausgeschieden?

Ø  An wen wurden diese ausgeschiedenen digitalen Diktiergeräte weitergegeben?

Ø  Was passierte mit diesen digitalen Diktiergeräten?

Ø  Wurden die auf den ausgeschiedenen digitalen Diktiergeräten befindlichen Daten vor dem Ausscheiden vernichtet?

Ø  Wenn ja, wie?

Ø  Wenn ja, von wem?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Können Sie ausschließen, dass datenschutzrelevante Daten ausgeschiedener digitaler Diktiergeräte Dritten zugänglich waren/sind?

 

Es wurden bis dato keine digitalen Diktiergeräte ausgeschieden.

 

Mit freundlichen Grüßen