11835/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0072-I/4/2012

Wien, am         August 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 12003/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Altersdiskriminierung Dr. Herbert Gassner gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?

 

Wie bereits in einem Schreiben an Herrn Dr. Gassner vom 22. Mai 2012 festgehalten wurde, ist es bedauerlich, dass Dr. Gassner im Vertrauen auf das Ausstellen eines rechtsrichtigen Bescheides seiner Dienstbehörde die (Weiter-) Verfolgung von Er­satzansprüchen im Verwaltungsweg unterlassen und dadurch einen Schaden erlitten hat.


Zu Frage 2:

Ø  Haben Sie sich mit der Bundes-Gleichbehandlungskommission in Verbindung ge­setzt, damit eine Klärung dieses Falles der Altersdiskriminierung in Zusammen­hang mit einem Dienstverhältnis zum Bund erfolgen wird?

 

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission ist ein ExpertInnengremium, das die Aufgabe hat, zu überprüfen, ob von DienstgeberInnen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis diskriminierende Handlungen gesetzt wurden, und hält diese Prü­fung in einem Gutachten fest. Im gegenständlichen Fall hat der Senat II der Bundes-Gleichbehandlungskommission eine Diskriminierung auf Grund des Alters in einem Gutachten festgestellt. Damit ist die Tätigkeit dieses Gremiums beendet.

 

Zu Frage 3:

Ø  Haben Sie bereits weitere Maßnahmen gesetzt damit Herr Dr. Gassner für die Al­tersdiskriminierung und die entstandenen Kosten entschädigt wird?

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø  Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu einer Klarstellung der angesproche­nen unklaren Rechtslage bei öffentlich Bediensteten kommt?

Ø  Wenn ja, wann werden hier konkrete Ergebnisse vorliegen?

Ø  Wenn nein, warum werden Sie sich nicht für eine Klarstellung einsetzen?

 

Die Rechtslage ist für alle Bediensteten, die vom Geltungsbereich des Bundes-Gleichbehandlungsgesetz erfasst sind, klar geregelt, weshalb derzeit kein gesetz­licher Änderungsbedarf besteht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen