11835/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0072-I/4/2012 |
Wien, am August 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2012 unter der Nr. 12003/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Altersdiskriminierung Dr. Herbert Gassner gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?
Wie bereits in einem Schreiben an Herrn Dr. Gassner vom 22. Mai 2012 festgehalten wurde, ist es bedauerlich, dass Dr. Gassner im Vertrauen auf das Ausstellen eines rechtsrichtigen Bescheides seiner Dienstbehörde die (Weiter-) Verfolgung von Ersatzansprüchen im Verwaltungsweg unterlassen und dadurch einen Schaden erlitten hat.
Zu Frage 2:
Ø Haben Sie sich mit der Bundes-Gleichbehandlungskommission in Verbindung gesetzt, damit eine Klärung dieses Falles der Altersdiskriminierung in Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund erfolgen wird?
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission ist ein ExpertInnengremium, das die Aufgabe hat, zu überprüfen, ob von DienstgeberInnen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis diskriminierende Handlungen gesetzt wurden, und hält diese Prüfung in einem Gutachten fest. Im gegenständlichen Fall hat der Senat II der Bundes-Gleichbehandlungskommission eine Diskriminierung auf Grund des Alters in einem Gutachten festgestellt. Damit ist die Tätigkeit dieses Gremiums beendet.
Zu Frage 3:
Ø Haben Sie bereits weitere Maßnahmen gesetzt damit Herr Dr. Gassner für die Altersdiskriminierung und die entstandenen Kosten entschädigt wird?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ø Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu einer Klarstellung der angesprochenen unklaren Rechtslage bei öffentlich Bediensteten kommt?
Ø Wenn ja, wann werden hier konkrete Ergebnisse vorliegen?
Ø Wenn nein, warum werden Sie sich nicht für eine Klarstellung einsetzen?
Die Rechtslage ist für alle Bediensteten, die vom Geltungsbereich des Bundes-Gleichbehandlungsgesetz erfasst sind, klar geregelt, weshalb derzeit kein gesetzlicher Änderungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen