11841/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2012 unter der Zl. 12007/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „des Abspielens der Hymne ′Fratelli d’Italia′ bei offiziellen Anlässen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Bei einigen offiziellen Anlässen wie z.B. Staats- oder Arbeitsbesuchen auf Ebene des Staatsoberhauptes ist es grundsätzlich üblich, die Nationalhymne des Herkunftsstaats des Gastes zu spielen, dabei wird jedoch üblicherweise nur die Musik ohne Text abgespielt.
Zu Frage 2:
Der Text der italienischen Hymne ist dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) bekannt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die italienische Hymne ist nicht durch Gesetz geregelt.